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Grundrecht Mobilität

Wenn sich jemand kein eigenes Auto leisten kann – ist das schon Mobilitätsarmut? Oder geht es dabei um viel mehr? Etwa, dass man Wege zu Ärzt-*innen nicht machen kann, weil man aus gesundheitlichen Gründen die Bushaltestelle nicht erreicht? In der Studie „Transport poverty: definition, indicators, determinants and mitigation strategies” im Auftrag der Europäischen Kommission widmet sich das Öko-Institut bis April 2024 genau dieser Frage. „Wir definieren Mobilitätsarmut. So können die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten jene Gruppen identifizieren, die davon betroffen sind und sie gezielt entlasten“, sagt Viktoria Noka, Wissenschaftlerin im Bereich Energie & Klimaschutz. Dabei nutzen die Wissenschaftler*innen innovative Datenquellen und Methoden. Sie greifen etwa auf Geoinformationen zur urbanen Mobilität und EU-weite Haushaltsbefragungen zurück und kombinieren diese soweit möglich. „Die Quantifizierung von Mobilitätsarmut auf EU-Ebene ist bislang stark begrenzt – das wollen wir gemeinsam mit unseren fünf Projektpartnern aus ganz Europa ändern“ sagt Nelly Unger vom Bereich Ressourcen & Mobilität.

Insbesondere durch die aktuelle Energiekrise sowie die bevorstehende Einführung des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr gebe es dringenden Hand­lungs­bedarf, betont  Dr. Johanna Cludius, die das Projekt leitet. „Dieses Instrument wird gerade die einkommensschwächeren Haushalte und Länder belasten. Um dies auszugleichen, soll es einen Klimasozialfonds geben. Eine klare Definition von Mobilitätsarmut kann dabei helfen, die darüber verfügbaren Mittel gerecht zu verteilen.“ Das Recht auf Mobilität sei zudem ein wesentlicher Grundpfeiler der sozialen Rechte Europas. „Wer mobil sein kann, kommt leichter an Ausbildung oder einen Job und hat einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung oder zu sozialen und kulturellen Aktivitäten“, sagt Cludius.

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