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Schwerpunkt

Klimaschutz- und Energierecht

© plainpicture / Christoph Eberl

Mit dem Klimaschutzübereinkommen von Paris hat sich Deutschland 2015 dazu verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren. Konkretisiert hat die deutsche Bundesregierung ihre Klimaziele in Klimaschutzgesetz und Klimaschutzplan, die das mittelfristige Ziel einer Treibhausgasminderung um 65 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 vorgeben. Bis zum Jahr 2045 will Deutschland treibhausgasneutral sein. Dafür wurden entsprechende Minderungsziele und Klimaschutzmaßnahmen für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft sowie für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) festgelegt.

Die Rechtswissenschaftler*innen des Öko-Instituts arbeiten seit vielen Jahren im Energie- und Klimaschutzrecht, um Klimaschutzmaßnahmen zu analysieren, zu entwickeln und auszuarbeiten. Hierbei ist es oft erforderlich, zunächst den Regelungsbedarf zu ermitteln, die rechtlichen und politischen Regelungsspielräume auszuloten und geeignete Regelungswege zu identifizieren. Ob Kohleausstieg, CO2-Bepreisung oder Reform des EU-Emissionshandels – das Öko-Institut entwickelt Vorschläge, die nicht nur rechtlich möglich sind, sondern auch in der Sache sinnvoll, wirksam und effizient. Nicht zuletzt sollen sie unmittelbar und mittelbar Betroffene nicht unverhältnismäßig belasten.

 

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  • Der Weg zur Klimaneutralität in der EU

    Der Weg zur Klimaneutralität in der EU

    Bild 28.10.2020
    Wenn die Europäische Union anspruchsvollere Ziele zum Klimaschutz bis zum Jahr 2030 beschließt, wirkt sich das auf die Anforderungen zur CO2-Minderung in den Bereichen des EU-Emissionshandels (Energiewirtschaft und Industrieanlagen) und in den Sektoren die in der EU-Klimaschutzverordnung reguliert sind (Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall und Kleinanlagen) aus.