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Standpunkt

Wie nachhaltig ist der neue EU Public Procurement Act?

Mit ihrem hohen Ausgabenvolumen ist die öffentliche Beschaffung ein wirksamer Hebel für mehr Klima- und Ressourcenschutz. Im sechsten Teil der Blogserie kommentiert Andreas Hermann den Entwurf für eine neue EU-Beschaffungsverordnung.
Kreislaufsymbol auf einem Puzzle mit Hand, die das vierte und letzte Puzzlestück einfügt

Am 9. September 2026 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für die europäische Beschaffungsverordnung (EU Public Procurement Act) vorgelegt. Darin sollen bisherige Verordnungen gebündelt werden und stärker strategisch ausgerichtet werden. 

Für Klima- und Ressourcenschutz enthält der Vorschlag wichtige Fortschritte. Es ist begrüßenswert, dass Umwelt- und Klimaschutzziele ausdrücklich als strategische Beschaffungsziele des Entwurfs genannt werden. Zudem enthält der Entwurf ein eigenes Kapitel zur nachhaltigen Beschaffung. 

Der Entwurf verleiht zirkulärer Beschaffung mehr Gewicht. Artikel 51 nennt zirkuläre Geschäftsmodelle wie beispielsweise Miete, Leasing, Sharing sowie Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit oder Wiederverwendung als zentrale Elemente. Damit verankert der Entwurf zirkuläre Beschaffung systematisch im europäischen Vergaberecht und schafft einen klareren Rahmen für Beschaffungsentscheidungen, die über den klassischen Neukauf hinausgehen.

Widersprüchlich wirkt jedoch, dass es nicht verpflichtend sein soll, Umweltkriterien zu berücksichtigen, obwohl Klima- und Umweltschutz als strategische Ziele hervorgehoben werden (Artikel 5). Öffentliche Auftraggeber können solche Kriterien anwenden, müssen es aber nicht. So besteht die Gefahr, dass der strategische Anspruch des Entwurfs nicht umgesetzt wird. Ein Vorschlag wäre, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, ein bestimmtes Volumen ihrer Beschaffung etwa durch nachhaltige Beschaffung zu erfüllen. Diese Quote für nachhaltige Beschaffung würde dazu beitragen, Klima- und Umweltschutz umzusetzen, ohne für jede Beschaffung identische Vorgaben festzulegen. 

Bisher gilt oft, dass das beste Preis-Leistungs-Verhältnis den Zuschlag erhält. Im Entwurf wird der Fokus nun auf die Qualitätskriterien verlagert. Sie sollen künftig 30 Prozent der Gesamtbewertung ausmachen. Der Preis verliert so als entscheidendes Zuschlagskriterium an Bedeutung und Umweltkriterien sowie Lebenszykluskosten fließen in die Qualitätsbewertung ein. Das ist zentral für nachhaltige Beschaffung: Ein langlebiges, reparierbares Produkt kann in der Anschaffung teurer sein, über seinen Lebenszyklus aber wirtschaftliche und ökologische Vorteile bieten.  

Weiterhin sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Fortschritt bei den strategischen Beschaffungszielen einschließlich der Umweltbelange zu überprüfen. Ein explizites Monitoring für einzelne Felder wie die zirkuläre Beschaffung ist allerdings nicht verpflichtend. Der Anteil der zirkulären Beschaffung an den Beschaffungsvorgängen sollte erfasst werden. 

Die unmittelbar in den Mitgliedstaaten verbindliche Verordnung könnte national verbindliche Anforderungen an die nachhaltige Beschaffung verhindern. Auch die bisherigen EU-Verordnungen mit höheren Nachhaltigkeitsanforderungen könnten nicht mehr zur Anwendung kommen. Hier sollte die neue Verordnung sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ihre bisherigen strengeren Vorschriften beibehalten können und auch Neue einführen dürfen.

Im nun beginnenden europäischen Gesetzgebungsprozess sollte der Entwurf noch nachgeschärft werden: Die Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung verbindlicher machen, den Anteil nachhaltiger (u.a. zirkulärer) Beschaffung an den Beschaffungsvorgängen überprüfbar machen und strengere nationale Anforderungen weiterhin ermöglichen.

Andreas Hermann ist Senior Researcher im Bereich Umweltrecht & Governance in Darmstadt und arbeitet zur nachhaltigen Beschaffung und dem Kreislaufwirtschafts- und Ressourcenschutzrecht.

Weitere Informationen

Blogbeitrag „Zirkuläre Beschaffung: Handlungsansätze mit hohem Potenzial für Resilienz und Klimaschutz“

Blogbeitrag „Refurbished statt neu: Wie die öffentliche Hand Möbel nachhaltig beschaffen und dabei Einkaufskosten reduzieren kann“

Blogbeitrag „Wie das Vergaberecht nachhaltige öffentliche Beschaffung stärken kann“

Blogbeitrag „Von der gesetzlichen Verpflichtung zur tatsächlichen Wirkung: Energieeffiziente Beschaffung in Europa“

Blogbeitrag „Klimaschutz in der öffentlichen Beschaffung praktisch umsetzen: Lebenszykluskosten mit neuem Tool berechnen“

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