Wie das Vergaberecht nachhaltige öffentliche Beschaffung stärken kann
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Die öffentlichen Beschaffungsstellen in der Europäischen Union geben jährlich 2,5 Billionen Euro für Dienstleistungen, Bauleistungen und Lieferungen aus. Sie sind damit ein wirtschaftlich bedeutender Faktor. Neben ihrer zentralen Aufgabe, die Bedürfnisse der öffentlichen Hand zu decken, soll die öffentliche Beschaffung auch strategische umwelt- und sozialpolitische Ziele unterstützen. Dazu zählen unter anderem Klimaschutz, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz sowie zukünftig auch die Stärkung der Industrieunternehmen in der EU. Dieser Finanzhebel verteilt sich jedoch auf rund 250.000 öffentliche Beschaffungsstellen in der EU und auf zahlreiche große und kleine Vergabeverfahren für sehr unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen.
Um strategische Ziele über die öffentliche Beschaffung zu erreichen, helfen den Beschaffungsstellen, als Umsetzungsarm der öffentlichen Auftraggeber, verbindliche Vorgaben entweder in den Vergabegesetzen oder als politische Zielvorgaben der öffentlichen Auftraggeber. Größere Entscheidungsfreiheit verbunden mit hoher Motivation der einzelnen Beschaffungsstellen reicht dafür in der Regel nicht aus.
Nachhaltige Investitionen durch sinnvolle Regulierungen
In Deutschland besteht derzeit ein hoher Investitionsstau. Das im letzten Jahr beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität soll ihn abbauen. Von Oktober 2025 bis 2037 sollen bis zu 120 Milliarden Euro in Infrastruktur, Klimaschutz sowie innere und äußere Sicherheit fließen. Diese Mittel sollten konsequent nachhaltig investiert werden.
Dafür ist es eine gute Voraussetzung, dass auf europäischer und deutscher Ebene die Vergaberechtsvorschriften momentan weiterentwickelt werden. Dabei sollen sie auch vereinfacht und modernisiert werden. Ein Reformvorschlag für das europäische Vergaberecht ist Ende 2026 zu erwarten.
Reform des europäischen Vergaberechts
Bei der Reform des europäischen Vergaberechts stehen diese Ziele im Fokus:
- Nachhaltigkeit stärken
- die Versorgung mit kritischen Rohstoffen resilienter machen
- europäische Wirtschaft durch ein „Made in Europe“ stärken
- verstreute Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe in verschiedenen EU-Rechtsakten bündeln und vereinfachen
Bislang bevorzugen die Vergabevorschriften die wirtschaftlich günstigsten und damit meist die billigsten Angebote. Berücksichtigen die Vergabestellen künftig zusätzliche Kriterien, können sie auch in der Anschaffung teurere, aber qualitativ oder ökologisch bessere Angebote auswählen. Letztere können dann – wenn die Nutzungsphase berücksichtigt wird – sogar wirtschaftlich günstiger sein. Breite Interessengruppen sprachen sich in einer europaweiten Konsultation zur Vorbereitung der Reform dafür aus, Qualität vor dem Preis zu priorisieren und zusätzliche Verwaltungslasten zu vermeiden. Zudem sollte das Vergaberecht umweltfreundliche Beschaffung erleichtert und europäische Waren und Dienstleistungen bevorzugt werden.
Vorgaben für umweltfreundliche Beschaffung werden zunehmend in produktrechtliche Rechtsvorschriften aufgenommen wie etwa die Recyclingfähigkeit für energieverbrauchende Produkte in der EU-Ökodesign-Verordnung oder für Verpackungen in der EU-Verpackungs-Verordnung. Ob diese Vorschriften auch in den öffentlichen Beschaffungsstellen bekannt sind, bleibt offen. Die auf verschiedene Regulierungen verteilten Anforderungen erschweren ihre Anwendung. Deswegen sollten die sektoralen Anforderungen gesammelt in den Beschaffungsvorschriften geregelt werden.
Nationale Reform des Vergaberechts
Der Bundestag hat im April 2026 das Vergabebeschleunigungsgesetz (VGB) beschlossen. Stimmt der Bundesrat zu, ist die anstehende Reform des nationalen Vergaberechts abgeschlossen. Das Gesetz sieht vor, Formulare und Nachweisverfahren zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Außerdem sollen die Schwellen für Direktvergaben ohne vorherige Ausschreibung steigen.
Um nachhaltige Beschaffung zu entwickeln, sieht der Gesetzentwurf lediglich vor, dass die Bundesregierung verpflichtende Anforderungen über die Beschaffung klimafreundlicher Leistungen festlegen kann. Weitere Maßnahmen, die den Ressourcenschutz oder die Kreislaufwirtschaft tatsächlich im Vergabealltag etablieren, verfolgt die Bundesregierung nicht.
Anreize für zirkuläre Beschaffung verstärken
Für die öffentliche Hand gibt es bislang wenig Anreize, freiwillig nachhaltig zu beschaffen. Ein Vorteil können allenfalls günstigere, da gebrauchte, Produkte sein. Wie das gelingen kann, zeigt der Blogbeitrag zu refurbished oder gebrauchten Möbeln. Zusätzlicher Aufwand und anfänglich höhere Kosten lohnen sich aus Sicht vieler Beschaffungsstellen oft nicht, weil langfristige Einsparungen zu Kürzungen ihrer Budgets führen können.
Nach § 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen die öffentlichen Auftraggeber zirkuläre Beschaffung bevorzugen; allerdings setzen viele Auftraggeber und Beschaffungsstellen diese eher abstrakt gehaltenen Vorgaben bislang kaum um. Daher sind weitere verpflichtende politische Vorgaben sinnvoll, auch um Klimaschutz und Energieeffizienz im Vergaberecht zu etablieren. Gleichzeitig können zusätzliche verpflichtende Vorgaben die Regelungen umfangreicher und komplexer machen und sind deshalb nicht für jede Produktgruppe geeignet. Wegen der großen Produktvielfalt sollte sich die Regulierung auf häufig beschaffte Produktgruppen konzentrieren, die zugleich einen besonders großen Hebel für Ressourcen- und Klimaschutz bieten. Dazu zählen etwa Informations- und Kommunikationstechnologie, Möbel sowie Produkte und Materialien im Bauwesen. Idealerweise planen Beschaffungsstellen für eine zirkuläre Beschaffung die Nachnutzung von Produkten ein.
Schließlich müssen geeignete Monitoringinstrumente entwickelt werden, um Anwendung und Fortschritt bei der umweltfreundlichen Beschaffung nachzuvollziehen. Erfolge werden dadurch sichtbar und können zusätzliche Anreize schaffen. Zudem sollte das Vergabestatistikgesetz so angepasst werden, dass Art und Anzahl der zirkulären Beschaffungsvorgänge systematisch erfasst werden.
Andreas Hermann ist Senior Researcher im Bereich Umweltrecht & Governance in Darmstadt und arbeitet zur nachhaltigen Beschaffung und dem Kreislaufwirtschafts- und Ressourcenschutzrecht.