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Europäischer Entwurf zur Zertifizierung von Carbon Farming verfehlt zentrale Integritätsprinzipien

Die Europäische Kommission hat im April 2026 einen überarbeiteten Entwurf der Zertifizierungsmethode für Carbon Farming Aktivitäten unter der Verordnung über Kohlenstoffentnahmen und kohlenstoffspeichernder Landbewirtschaftung (CRCF) vorgelegt. Im Blogbeitrag beleuchtet Anne Siemons, inwiefern Kohlenstoffzertifikate aus Carbon-Farming-Aktivitäten nicht zu mehr Klimaschutz führen könnten.

Im April 2026 legte die Europäische Kommission einen überarbeiteten Entwurf einer delegierten Verordnung samt Anhang vor, der eine Zertifizierungsmethodik für Carbon-Farming-Aktivitäten im Rahmen der Verordnung über den Zertifizierungsrahmen für CO₂-Entnahmen und Carbon Farming (CRCF) festlegt. Unter Carbon Farming (kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung) sind Praktiken zusammengefasst, die zur temporären Speicherung von Kohlenstoff in natürlichen Ökosystemen oder zur Reduzierung von Bodenemissionen führen. Dazu gehören klimafreundliche Bewirtschaftung von mineralischen Böden, Agroforstwirtschaft, die Wiedervernässung von Mooren auf organischen Böden sowie die Wiederaufforstung. Der CRCF soll hochwertige CO₂-Entnahmen und Emissionsminderungen in Böden in der EU hervorbringen. Ob dies gelingt, hängt in erheblichem Maße von der Qualität der Methoden ab, die festlegen, welche Aktivitäten förderfähig sind, wie Minderungswirkungen quantifiziert werden und wie Integritätsrisiken wie Nicht-Zusätzlichkeit, Verlagerungseffekte und die Wiederfreisetzung von gespeichertem Kohlenstoff (Nicht-Permanenz) behandelt werden. 

In diesem Zusammenhang haben wir den Entwurf der Methodik der Europäischen Kommission für Carbon-Farming-Aktivitäten bewertet, der der CRCF-Expertengruppe im April 2026 vorgelegt wurde. Wir haben geprüft, ob der Vorschlag den zentralen Integritätsprinzipien des freiwilligen Kohlenstoffmarktes entspricht, und ihn mit den übergeordneten methodischen Standards des PACM verglichen. Da PACM-Methodiken für Carbon Farming noch nicht verfügbar sind, konzentriert sich der Vergleich auf die allgemeinen PACM-Anforderungen, die für alle Aktivitätstypen gelten, einschließlich Carbon Farming. Unsere Bewertung zeigt, dass der Entwurf nicht den zentralen Integritätsgrundsätzen des freiwilligen Kohlenstoffmarktes entspricht und einen niedrigeren Standard setzt als der in Artikel 6.4 des Pariser Abkommens festgelegte Zertifizierungsmechanismus (PACM). Sofern er nicht grundlegend überarbeitet wird, ist es unwahrscheinlich, dass viele CRCF-Zertifikate aus Carbon Farming Aktivitäten durch tatsächliche Emissionsminderungen oder Kohlenstoffentnahmen gestützt werden. Würden solche Zertifikate zur Erfüllung von EU-Klimazielen eingesetzt, könnte der CRCF erhebliche Risiken mit sich bringen und die Klimaschutzmaßnahmen der EU untergraben.

Temporäre Zertifikate ohne definierte Anwendungsfälle

Zunächst weist der Entwurf eine große Lücke hinsichtlich der Verwendung von CRCF-Zertifikaten für Kohlenstoffspeicherung auf. Diese Zertifikate verfallen am Ende des Monitoringzeitraums, sofern das Monitoring nicht verlängert wird. Die Methodik definiert jedoch nicht die zulässigen Anwendungsfälle für solche temporär gültigen Zertifikate.

Das ist ein erhebliches Risiko. Würden temporäre Zertifikate genutzt, um dauerhafte Emissionen zu kompensieren, würde ihre Integrität untergraben werden und die Gesamtemissionen könnten höher ausfallen als ohne den CRCF. Deswegen sollte temporäre Speicherung nicht der permanenten Minderung von Emissionen gleichgestellt werden. Die Löschung abgelaufener temporärer Zertifikate aus dem Register kann die Umweltintegrität nicht gewährleisten, weil die Zertifikate zum Zeitpunkt ihres Verfalls möglicherweise bereits von Käufer*innen zur Kompensation verwendet wurden. Die Löschung hätte in diesem Fall keine Auswirkungen auf die geltend gemachte Nutzung der Zertifikate. 

CRCF-Zertifikate für Carbon Farming Aktivitäten sollten deswegen nicht zur Kompensation von Emissionen verwendet werden.

Quantifizierungsregeln lassen Raum für Überschätzung

Hinsichtlich der Quantifizierungsbestimmungen bestehen ernsthafte Bedenken. Hier lässt der Methodikentwurf den Betreibern zu viel Ermessensspielraum und mehrere wesentliche Risiken unberücksichtigt.

  • Monitoringanforderungen sind nicht ausreichend konkretisiert. Die Methodik legt weder die erforderliche Monitoringhäufigkeit klar fest, noch schreibt sie belastbare Ansätze für zentrale Parameter vor. Auch die Anforderungen an Datenquellen sind unzureichend. Dies ist besonders problematisch bei Maßnahmen zur Erhöhung der Kohlenstoffvorräte im Boden, bei denen berechnete Ergebnisse erheblich von dem abweichen können, was tatsächlich auf der Fläche geschieht.
  • Hohes Maß an Flexibilität bei der Wahl der Quantifizierungsansätze wird erlaubt. Betreiber können – vorbehaltlich begrenzter Einschränkungen – zwischen Modellen, direkten Messungen und Standardfaktoren wählen. Die Literatur zeigt seit Langem, dass eine solche Flexibilität zu einer negativen Auswahl führen kann: Projektteilnehmende wählen dann möglicherweise die Option, die das günstigste Ergebnis liefert, statt diejenige, die am genauesten oder konservativsten ist.
  • Wichtige Unsicherheiten werden nicht vollständig berücksichtigt. Unsicherheiten in Bezug auf Business-as-usual-Annahmen, Leakage, begleitende Treibhausgasemissionen und die Verwendung allometrischer Gleichungen werden nicht adressiert. Dies führt dazu, dass die zertifizierten Ergebnisse weniger konservativ ausfallen und es besteht das Risiko, dass die Anzahl der ausgegebenen Zertifikate den tatsächlichen Klimaschutz-Impactübersteigt.
  • Leckage-Quellen werden nicht identifiziert sowie deren Vermeidung oder Minimierung werden im Entwurf nicht verlangt. Verbleibende Leckagen müssen nicht quantifiziert werden. Besonders problematisch ist dies im Hinblick auf indirekte Landnutzungsänderungen (ILUC).
  • Vorgaben zur Festlegung von Referenzwerten sind nicht ambitioniert genug. Abwärtskorrekturen der Referenzwerte sind nur für land- und forstwirtschaftliche Praktiken erforderlich, die direkte und indirekte N₂O-Emissionen aus bewirtschafteten landwirtschaftlichen Böden verringern, und erst ab dem zweiten Anrechnungszeitraum vorgeschrieben. Die Methodik stellt nicht sicher, dass die Referenzwerte über alle zulässigen Aktivitäten hinweg im Laufe der Zeit ambitionierter werden oder sich weiterhin an veränderte Umstände anpassen. 
  • Die Aktivitätsgrenze ist unpräzise und unvollständig definiert. Begriffe wie „lebende Biomasse“ werden ohne klare Definition verwendet und lassen unnötigen Interpretationsspielraum. Gleichzeitig werden wichtige Emissionsquellen, die für Carbon-Farming-Aktivitäten relevant sind, darunter Brände und Bodenstörungen, nicht ausdrücklich einbezogen. Eine präzise und konsistente Quantifizierung ist so nicht möglich.

Um diese Defizite zu beheben, empfehlen wir, 

  • robuste und konservative Monitoring- und Quantifizierungsanforderungen klar zu definieren, 
  • Unsicherheiten umfassend zu adressieren, 
  • ausdrückliche Vorgaben zur Vermeidung, Minimierung und Quantifizierung von Leakage einschließlich ILUC aufzunehmen, 
  • Abwärtskorrekturen sowie Updates der Referenzwerte für alle Aktivitätstypen verbindlich vorzuschreiben und 
  • präzise Definitionen der zu berücksichtigenden Emissionsquellen und Kohlenstoffpools aufzunehmen.

Anforderungen an die Zusätzlichkeit enthalten erhebliche Lücken

Während einige Aspekte der Vorgaben zur Zusätzlichkeit stärker mit den PACM-Anforderungen übereinstimmen, werden andere PACM-Anforderungen nicht umgesetzt, sodass erhebliche Lücken entstehen. Vor allem können Betreiber Aktivitäten unter dem CRCF registrieren, selbst wenn diese bereits seit mehreren Jahren durchgeführt werden: Eine rückwirkende Anrechnung ist also zulässig. Wurde eine Aktivität bereits ohne die Aussicht auf CRCF-Zertifikate umgesetzt, führt die Ausgabe von Zertifikaten für diese Aktivität nicht zu zusätzlicher Minderung. Die vorgeschlagene rückwirkende Anrechnung könnte große Mengen nicht-zusätzlicher Zertifikate erzeugen und die begrenzten Mittel für andere Aktivitäten verringern. Die Wirksamkeit und Zielerreichung des EU-CRCF würde damit untergraben.

Dem Entwurf fehlen außerdem ausdrückliche Vorgaben für Fälle, in denen eine Aktivität nach der Zertifizierung rechtlich verpflichtend wird. Ein weiteres Problem besteht darin, dass öffentliche und private Finanzierung kombiniert werden können, ohne Zertifikate diesen Quellen getrennt zuzuordnen. Ohne eine proportionale Zuordnung würden gutgeschriebene Minderungswirkungen nicht transparent mit dem tatsächlichen Anreiz durch die CRCF-Finanzierung verknüpft.

Wir empfehlen, diese Mängel zu beheben, indem 

  • der „Incentive-Effect-Test“ (Anreiztest) für alle Betreiber verpflichtend vorgeschrieben wird, 
  • gesetzlich vorgeschriebene Aktivitäten ausgeschlossen und 
  • CRCF-Zertifikate proportional zugeordnet werden, wenn unterschiedliche Finanzierungsquellen kombiniert werden.

Permanenzrisiken werden nicht angemessen adressiert

Carbon-Farming-Aktivitäten sind mit Nicht-Permanenz-Risiken verbunden. In Böden oder Biomasse gespeicherter Kohlenstoff kann durch Änderungen im Management, Landnutzungsänderungen oder Störungen wie Brände oder Dürren wieder freigesetzt werden. Die Methodik sollte daher robuste Vorgaben zu Monitoring, Risikobewertung, Haftung und Umkehrungen enthalten. Der aktuelle Entwurf bietet diese nicht.

Bei landwirtschaftlichen und agroforstwirtschaftlichen Aktivitäten sowie bei Aufforstungen ist ein Monitoring lediglich für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Ablauf des Aktivitätszeitraums erforderlich. Für landwirtschaftliche Tätigkeiten bedeutet dies, dass erzielte Kohlenstoffspeicherungen möglicherweise nur für zehn Jahre garantiert werden können. Während längere Monitoring-Zeiträume möglicherweise nicht mit den Planungshorizonten von Landwirt*innen vereinbar sind, steht die Gewährleistung von Klimaschutzwirkungen für einen so kurzen Zeitraum nicht im Einklang mit dem in der CRCF-Verordnung festgelegten Ziel, CO₂ „für mindestens mehrere Jahrzehnte“ zu speichern. Zudem bestehen bei Aufforstungsmaßnahmen nach Ablauf des Monitoring-Zeitraums weiterhin hohe Umkehr-Risiken, die im Methodikentwurf jedoch nicht berücksichtigt werden. Zudem fehlen in der Methodik Anreize für die Erhaltung der Kohlenstoffvorräte über längere Zeiträume. Wir empfehlen, die Überwachung für Aufforstungsmaßnahmen über mehrere Jahrzehnte hinweg verbindlich vorzuschreiben. 

Darüber hinaus ist die Behandlung der Wiedervernässung von Mooren problematisch: Die Entwurfsmethodik geht davon aus, dass kein Haftungsmechanismus erforderlich ist, weil Emissionsminderungen aus der Wiedervernässung von Mooren als irreversibel angesehen werden. Das ist wissenschaftlich nicht belegt. Es besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens, dass die Wiedervernässung von Mooren Nicht-Permanenz-Risiken birgt, auch wenn diese Risiken möglicherweise wesentlich geringer sind als bei anderen Carbon-Farming-Aktivitäten. Dementsprechend erkennen große bestehende Kohlenstoffprogramme wie der britische Peatland Code und der Verified Carbon Standard (VCS) an, dass die Wiedervernässung von Mooren mit Umkehrrisiken verbunden ist. Die Regeln dieser Standards verlangen von Projektentwickler*innen, solche Risiken zu überwachen und etwaige Emissionen zu berücksichtigen. Zudem verfehlt es die Anforderung der CRCF-Verordnung nach Haftungsmechanismen für Aktivitäten zur Emissionsminderung in Böden, wenn Moorwiedervernässung als permanent behandelt wird. Wir empfehlen, die Permanenz-Anforderungen für die Wiedervernässung von Mooren zu überarbeiten und geeignete Haftungsmechanismen für solche Maßnahmen einzuführen.

Die vorgeschlagene Risikobewertung und die Haftungsmechanismen für die Wiederfreisetzung von gespeichertem Kohlenstoff sind unzureichend. Den Betreibern wird erheblicher Spielraum eingeräumt, wie sie Umkehrrisiken schätzen, anstatt die Verwendung konservativer Datenquellen oder Ansätze verbindlich vorzuschreiben. Auch die vorgeschlagene Gesamtrisikorate für landwirtschaftliche Aktivitäten erscheint zu niedrig, um die tatsächlichen Umkehrrisiken angemessen abzubilden. Sie berücksichtigt weder die beschleunigten Auswirkungen des Klimawandels noch menschengemachte Risikofaktoren ausreichend. Zudem bleiben wichtige Haftungsfragen offen. Der Entwurf legt weder fest, wie Betreiber im Fall vermeidbarer Wiederfreisetzungen für die Wiederauffüllung des Pufferkontingents (Buffer Pool) haften würden, noch wie Wiederfreisetzungen abgedeckt würden, wenn sie die im Pufferpool verfügbaren Zertifikate übersteigen. 

Wir empfehlen, 

  • identifizierte Risiken umfassender zu berücksichtigen und 
  • die vorgeschlagenen Haftungsmechanismen im Einklang mit bewährten Praktiken des freiwilligen Kohlenstoffmarktes zu stärken.

Schutzmaßnahmen bleiben zu wenig konkret

Dem Methodikentwurf fehlt zudem ein systematischer Ansatz für ökologische und soziale Schutzvorschriften. Er definiert das Bewertungsverfahren nicht klar, legt keine spezifischen Kriterien für die verschiedenen Wirkungskategorien fest und erläutert nicht, wie die Einhaltung der allgemeinen Nachhaltigkeitsanforderungen in der Praxis nachgewiesen und verifiziert werden soll.

Dadurch bleibt unklar, wie Betreiber Auswirkungen überwachen sollen, wie Risiken zu bewältigen sind und welche Maßnahmen erforderlich sind, wenn negative Auswirkungen festgestellt werden. 

Für wirksame Schutzmaßnahmen empfehlen wir, detailliertere vorzugeben, wie Betreiber die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen nachweisen müssen.

Der niedrige CRCF-Standard könnte die EU-Klimapolitik untergraben

Die meisten Regelungen im Entwurf der CRCF-Methodik für Carbon Farming setzen im Vergleich zum PACM und zu bewährten Verfahren auf dem freiwilligen Kohlenstoffmarkt einen niedrigeren Standard. Der Vorschlag greift nicht auf den breiten Erfahrungsschatz und die Lehren aus 20 Jahren Kohlenstoffgutschriften zurück, sondern läuft Gefahr, Fehler der Vergangenheit zu wiederholen, die das Vertrauen in Kohlenstoffgutschriften untergraben haben. Nur wenige Anforderungen stimmen mit dem PACM überein, etwa Teile der Zusätzlichkeitsprüfung.

Ein niedriger CRCF-Standard hat große Auswirkungen. 

  • Erstens entstehen dadurch über alle Carbon-Farming-Aktivitäten hinweg erhebliche Risiken der Überschätzung und der Nicht-Zusätzlichkeit. Würden solche Zertifikate zur Erfüllung von EU-Klimazielen eingesetzt, könnte der CRCF erhebliche Risiken mit sich bringen und den Klimaschutz eher stärken als schwächen.
  • Zweitens entspricht die vorgeschlagene CRCF-Methodik für Carbon Farming nicht der CRCF-Verordnung. Das schafft Inkonsistenzen und könnte potenziell rechtliche Risiken für die Europäische Union nach sich ziehen, weil die Methodik oder die Verwendung ihrer Zertifikate gerichtlich angefochten werden könnte. Zudem sieht Artikel 18 Absatz 4 der CRCF-Verordnung eine Angleichung der CRCF-Methodiken an Artikel 6 des Pariser Abkommens vor. Der aktuelle Entwurf erfüllt diese Anforderung nicht.
  • Drittens leidet die Glaubwürdigkeit der EU, wenn sie in internationalen Klimaverhandlungen hohe Integritätsstandards, die für den Kauf internationaler Emissionsgutschriften gelten sollen und zugleich einen innereuropäischen Kohlenstoffmarkt-Mechanismus mit niedrigem Standard etabliert. Dies könnte zu einem Wettlauf nach unten führen, bei dem nicht-zusätzliche oder überschätzte Zertifikate aus dem EU-CRCF gegenüber Emissionsgutschriften mit hoher Integrität, die im Rahmen des PACM oder anderer hoher Integritätsstandards generiert werden, einen Wettbewerbsvorteil erlangen könnten. Wenn der Kreditierungsrahmen der EU hinter internationalen Integritätsmaßstäben zurückbleibt, könnte er nicht nur an ökologischer Glaubwürdigkeit verlieren, sondern auch für Käufer unattraktiv sein, die sonst dem Vorwurf des Greenwashings ausgesetzt wären.

Es ist entscheidend, dass die vorgeschlagene CRCF-Methodik vor ihrer Verabschiedung substanziell überarbeitet wird. Bei der Überarbeitung empfehlen wir, die Anforderungen des PACM und die bewährten Verfahren anderer Kohlenstoff-Programme als Maßstab zu verwenden sowie die Zwecke zu klären, für die CRCF-Zertifikate verwendet werden dürfen.

 

Anne Siemons ist Senior Researcher im Bereich Energie & Klimaschutz am Standort Freiburg und forscht zu internationaler Klimapolitik. 

 

Weitere Informationen

Studie „Is the CRCF Carbon Farming Delegated Act fit for purpose? Analysis of requirements and comparison with the PACM” der Öko-Institut Consult GmbH

Blogbeitrag „Revised methodologies under the EU Carbon Certification Removal Framework continue to lack integrity”

Meldung „Temporäre Emissionsgutschriften aus „carbon farming“ und EU-Agrarpolitik“

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