CO2-Kostenaufteilung in der Praxis – Wie viel zahlen Vermietende und Mietende?
© plainpicture / Astrakan Images
Deutschlands Antwort auf das Dilemma zwischen Vermietenden und Mietenden bei der CO₂-Bepreisung
Seit langem steht die Klimapolitik im Gebäudebereich vor einem bekannten Problem: Mieter*innen zahlen die Heizkosten, während Vermieter*innen über Investitionen in energetische Sanierungen entscheiden.
Deutschland geht dieses Problem mit dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz an, das 2023 in Kraft getreten ist. Das Gesetz knüpft die Aufteilung der CO₂-Kosten aus fossilen Brennstoffen zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen an die Energieeffizienz des Gebäudes. Je geringer der Energieverbrauch des Gebäudes ist, desto höher ist der Anteil der CO₂-Kosten, den die Vermietenden tragen. In hocheffizienten Gebäuden zahlen die Mietenden den größten Teil oder sogar die gesamten CO₂-Kosten.
Die Idee ist einfach, aber wirkungsvoll: Es soll ein finanzieller Anreiz für Vermietende geschaffen werden, in Energieeffizienz zu investieren, während es für Mietende finanziell gerecht bleibt.
Gute Nachrichten: Das System funktioniert gut für die meisten Haushalte
Die Ergebnisse der Evaluierung sind ermutigend: Nach anfänglichen Schwierigkeiten funktioniert in den meisten Mietgebäuden die Aufteilung der CO₂-Kosten in der Praxis gut.
Ein wichtiger Grund dafür ist, dass das System auf bestehenden Verfahren zur Abrechnung von Heizkosten aufbaut. Das bedeutet, dass in vielen Mehrfamilienhäusern spezialisierte Abrechnungsunternehmen die Heizkostenabrechnung durchführen und dabei die Kosten auf die Wohnungen verteilen. Dabei können die CO2-Kosten oft automatisch mit aufgeteilt werden. In vielen Fällen müssen weder Vermietende noch Mietende aktiv etwas unternehmen. Dieser geringe Verwaltungsaufwand ist eine große Stärke.
Der Haken: Das System funktioniert nicht in allen Wohnsegmenten
Probleme treten vor allem in Wohnungen mit Etagenheizungen und in gemieteten Ein- und Zweifamilienhäusern auf. In diesen Fällen gibt es keine standardisierten Abrechnungsstrukturen, was die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen erschwert. Mietende können in diesen Fällen zwar den entsprechenden Teil der CO2-Kosten von ihrem Vermietenden zurückfordern, aber das wird selten gemacht: Die meisten Mieter*innen kennen ihre Rechte nicht, die Berechnung ist komplex und selbst wenn sie korrekt durchgeführt wird, bedeutet sie für die Vermieter*innen einen erheblichen Verwaltungsaufwand.
Wichtig ist, dass diese Gebäudetypen nur einen geringen Teil der Mietwohnungen ausmachen (siehe Abbildung). Die Probleme sollten angegangen werden, aber sie beeinträchtigen nicht die allgemeine Funktionsweise des Systems auf dem Mietmarkt.
Die Aufteilung der CO2-Kosten funktioniert in den meisten Mietwohnungen gut, da sich die Mehrheit in Mehrfamilienhäusern befindet, die unter die Heizkostenverordnung fallen. Jeder Punkt steht für eine Million Wohnungen.
Änderung der Verteilungsskala erforderlich: Warum Mietende zu viel bezahlen
Die wichtigste Erkenntnis der Evaluierung betrifft die Frage, wer tatsächlich welchen Anteil der Kosten bezahlt.
Das ursprüngliche politische Ziel war, die gesamten CO2-Kosten zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen im gesamten Mietsektor etwa gleichmäßig aufzuteilen. Allerdings zahlen derzeit die Mietenden laut der Berechnungen rund 70 Prozent der gesamten CO2-Kosten.
Diese Diskrepanz hat zwei Hauptursachen. Erstens haben viele Haushalte wegen der hohen Energiepreise ihren Energieverbrauch reduziert. Dadurch wurden mehr Gebäude in emissionsärmere Kategorien eingestuft, in denen die Mietenden einen höheren Anteil der CO2-Kosten tragen. Darüber hinaus gibt es einen zweiten Effekt, der auf einem eher technischen Aspekt der Witterungsbereinigung in Energieausweisen beruht und im Rahmen dieses Blogbeitrags nicht vertieft wird; interessierte Leser*innen finden hierzu nähere Informationen im Evaluierungsbericht.
Im Ergebnis ist klar: Der Ansatz der gestuften Aufteilung ist gut, aber die Balance stimmt derzeit nicht. Daher ist es notwendig, die Verteilungsskala anzupassen, damit die Kosten wie angedacht gleichmäßig aufgeteilt werden.
Wichtige Erkenntnisse
Die CO2-Kostenaufteilung in Deutschland ist ein innovativer Ansatz, um geteilte Anreize im Mietwohnungswesen anzugehen.
Die erste Bewertung zeigt, dass
- die Kernidee funktioniert,
- die Anknüpfung an die bestehenden Abrechnungsstrukturen ein wichtiger Erfolgsfaktor ist
- und kleine Details in der Ausgestaltung große Auswirkungen auf die Verteilung der Kosten haben können.
Für andere Länder, die Gebäude dekarbonisieren und gleichzeitig Mieter*innen schützen wollen, bietet die Erfahrung Deutschlands eine wertvolle Lehre: Die Aufteilung der CO2-Kosten kann in Mietwohnungen effektiv funktionieren – wenn sie an die bestehenden Abrechnungssysteme anknüpft.
Dr. Sibylle Braungardt aus dem Bereich Energie & Klimaschutz des Öko-Instituts in Freiburg beschäftigt sich in ihrer wissenschaftlichen Arbeit mit der Wärmewende.