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Final Report - Task 2

Technical study on indirect emissions in the CBAM

Das europäische CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) zielt darauf ab, Carbon Leakage zu verhindern, indem für CO₂-intensive Importgüter ein mit der EU vergleichbarer CO₂-Preis erhoben wird, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Anreize für eine emissionsärmere Produktion weltweit zu setzen. Grundlage hierfür ist eine Ermittlung der CO2-Intensität der betroffenen Importgüter.

Die Studie „Technical Study on Indirect Emissions in the CBAM – Final Report Task 2“ untersucht im Auftrag der Europäischen Kommission, welche Nachweise erforderlich sind, wenn CBAM-Anmelder tatsächliche indirekte Emissionen anstelle von Standardwerten berichten wollen. Im Mittelpunkt stehen indirekte Emissionen aus der Stromerzeugung, die bei der Herstellung von CBAM-Gütern entstehen, sowie die Frage, unter welchen Bedingungen diese Emissionen über direkte technische Verbindungen oder Power Purchase Agreements (PPAs) belastbar nachgewiesen werden können.

Die Analyse zeigt, dass eine „direkte technische Verbindung“ im CBAM-Kontext sowohl direkte Leitungen als auch private Netze umfassen kann, sofern Stromflüsse eindeutig nachvollziehbar sind. Als zentrale Voraussetzungen werden physische Verbindung, technische Dokumentation, Smart Metering, nachvollziehbare Messdaten und klare vertragliche Grundlagen benannt. Für PPAs untersucht die Studie verschiedene Vertragsformen und Anforderungen, darunter direkte und indirekte PPAs, physische und virtuelle PPAs, Energy Attribute Certificates sowie Kriterien wie zeitliche und geografische Korrelation, Zusätzlichkeit und technologische Mindestanforderungen.

Ein Schwerpunkt der Studie liegt auf Risiken für die Umweltintegrität des CBAM. Besonders relevant ist sogenanntes „Resource Shuffling“: bestehende CO₂-arme Strommengen könnten rechnerisch CBAM-Produktion zugeordnet werden, ohne dass sich der Strommix im Drittstaat tatsächlich dekarbonisiert. Die Studie kommt daher zu dem Ergebnis, dass belastbare Nachweise, klare Kriterien für über PPAs und über direkte technische Verbindungen gelieferten Strom sowie spezifische Verifizierungskompetenzen notwendig sind.