Umweltpolitische Entscheidungen finden oftmals ihren Niederschlag in Umweltgesetzen und anderen gesetzlichen Regelwerken. Dabei wird der Umweltschutz auf nationaler, europäischer und auch internationaler Ebene geregelt. Beispiele hierfür sind
- das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland,
- die Ökodesign-Richtlinie und das Landschaftsübereinkommen auf europäischer sowie
- das Klimaschutzabkommen von Paris und die Biodiversitätskonvention auf internationaler Ebene.
Doch egal auf welcher Ebene und in welchem Umweltbereich: Die Gesetzgebung muss auf gesellschaftliche und technologische Entwicklungen reagieren. Sie muss sich an neue Risiken und Umweltprobleme anpassen sowie neue Anforderungen und Techniken regulieren – etwa mit Blick auf neue biotechnologische Verfahren.
Das Öko-Institut arbeitet auf verschiedenen Ebenen des Umweltrechts. Die Wissenschaftler*innen begleiten die Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht und beraten politische Entscheider*innen auf verschiedenen Ebenen zu Inhalten und Strategien einer nachhaltigen Umweltpolitik und zur wirksamen Steuerung von Transformationsprozessen wie der Digitalisierung oder der Energie- und Mobilitätswende.