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Optimierung der Sammlung von Verpackungsabfällen und Weiterentwicklung des § 22 VerpackG im Lichte der EU-VerpackVO

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet Systeme zur unentgeltlichen Sammlung restentleerter Verpackungen, erfordert jedoch eine Abstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE). Besonders bei der PPK-Mitbenutzung und der Behälterglassammlung an vergleichbaren Anfallstellen bestehen Konflikte zur Kostenverteilung, Verwertungsoptionen und Entgelttransparenz. Da das EU-Kreislaufwirtschaftsrecht künftig alle Verpackungen unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) stellt, sind Anpassungen des VerpackG erforderlich, insbesondere zur Finanzierung und Anrechnung von Sammelmengen auf Recyclingquoten.

Mit dem Forschungsprojekt werden in den folgenden beiden Teilbereichen des VerpackG Lösungsvorschläge erarbeitet:

  • Dissense bei der Abstimmung zwischen den dualen Systemen und den örE bei der PPK-Mitbenutzung sollen beseitigt werden und eine effizientere Handhabung unterstützt werden. Dazu werden Vorschläge zur Änderung oder Konkretisierung der PPK-Mitbenutzung in § 22 Abs. 4 VerpackG entwickelt.
  • Für die Behälterglassammlung bei vergleichbaren Anfallstellen sollen die gängige Praxis und der rechtliche Rahmen zusammengeführt werden. Dabei sind die europarechtlichen Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung einzuhalten.

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Projektstatus

Projekt in Bearbeitung

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)

Projektpartner

e-fect dialog evaluation consulting eG
GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH
Prof. Dr. Dr. hc Thomas Schomerus