Chance für Umweltrechte durch die europäische Gesetzgebung zu Lieferketten
Mit dem deutschen „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (LkSG) hat Deutschland seit Januar 2023 ein Gesetz, das zeigt, dass deutsche Unternehmen Verantwortung für menschenrechtlich und ökologisch adäquate Lieferketten tragen. Eine Lieferkette fasst die Reihe an Zulieferern von Rohstoffen oder Vorprodukten zusammen, um etwas zu produzieren oder zu verkaufen.
„Unternehmen müssen nun dafür sorgen, dass ihre unmittelbaren Zulieferer keine Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte begehen“, erklärt Dr. Peter Gailhofer in der neuen Folge des Podcasts „Wenden bitte!“. Über ihr angemessenes Bemühen, den Risiken zu begegnen, müssen sie öffentlich Bericht erstatten. Das Gesetz kann in Verbindung mit der kommenden EU-Richtlinie positiv auf internationale Lieferketten wirken. Diese positive Wirkung wird erweitert, wenn mit der EU-Richtlinie wichtige Aspekte zu klimabezogenen Sorgfaltspflichten in die Richtlinie aufgenommen werden.
Zum Podcast „Wie stark ist das Lieferkettengesetz?“ des Öko-Instituts
Umweltbezogene Sorgfaltspflichten greifen zu kurz
Neben dem wichtigen Schutz von Menschenrechten, wie Arbeitssicherheit und dem Verbot von Kinderarbeit, nimmt das LkSG Bezug auf internationale Umweltgesetze und verpflichtet die Unternehmen zum Schutz von Boden, Luft und Wasser. Es regelt aber keine ausdrücklichen klimabezogene Sorgfaltspflichten. Überwiegend müssen Umwelt- und Klimarisiken gleichzeitig Menschen gefährden, beispielsweise in ihrer Gesundheit oder ihren Nahrungsgrundlagen, damit Unternehmen nach dem LkSG handeln müssen.
Haftungsmechanismus als großes Potenzial
Die europäische Richtlinie, die sich gerade im Trilog-Prozess befindet, geht deutlich über die deutsche Gesetzgebung hinaus. So findet sich eine klimabezogene Pflicht in den Vorschlägen. Außerdem beinhaltet der Entwurf im Gegensatz zum deutschen Gesetz einen Haftungsmechanismus. Die Betroffenen von Umweltschäden oder Menschenrechtsverletzungen sollen besser als bisher vor europäischen Zivilgerichten Schadensersatz einklagen können. „Solche Klagen können positive Auswirkungen auf den Umweltschutz im Ausland haben“, sagt Gailhofer, Senior Researcher am Öko-Institut. Der Jurist meint außerdem, dass bereits die Debatte über die klimabezogenen Sorgfaltspflichten ein Fortschritt sei. „Eine klare Regelung würde zur Rechtssicherheit beitragen.“
Wissen statt Alltagsberatung
Der Podcast „Wenden bitte!“ des Öko-Instituts richtet sich an alle mit politischem und ökologischem Interesse aus Politik, Wissenschaft, Medien, NGOs und Öffentlichkeit. Den Podcast moderieren Nadine Kreutzer, Journalistin und Moderatorin, und Mandy Schoßig, Leiterin Öffentlichkeit & Kommunikation am Öko-Institut. Rund eine Stunde lang sprechen sie mit einem Experten beziehungsweise einer Expertin aus dem Öko-Institut über anstehende Nachhaltigkeitstransformationen – genug Zeit für die „Langstrecke der Umweltpodcasts“.
Staffel 3
Episode 1 „Ist der Wald noch zu retten?“ mit Dr. Hannes Böttcher, erschienen am 12. Januar 2023
Alle 17 erschienen Episoden des Podcasts: www.oeko.de/podcast
Der Podcast ist erhältlich auf allen gängigen Podcast-Portalen – etwa bei Apple Podcasts sowie bei Spotify