Spenden
Abschlussbericht

Produktverantwortung von Drittlandherstellern im Onlinehandel

Um die abfallrechtliche Produktverantwortung auch gegen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und deren Verpackungen aus Ländern außerhalb der EU, sog. Drittländern, durchzusetzen, empfiehlt eine neue Studie das Kreislaufwirtschaftsrecht um zwei neue Akteure zu erweitern und diese mit einer Prüfpflicht zu belegen. Hersteller aus Drittländern vertreiben ihre Produkte in Europa meist über elektronische Marktplätze und lassen sie von Fulfilment-Dienstleistern lagern und versenden. Die Betreiber der elektronischen Marktplätze und die Fulfilment-Dienstleister treffen bisher keine Pflichten aus dem ElektroG, BattG und VerpackG, da sie weder Hersteller noch Vertreiber sind. Sie sind aber die ersten Akteure auf europäischem Boden, die wesentlich dazu beitragen, Produkte aus Drittländern in Europa in Verkehr zu bringen. Daher ist es notwendig, sie mit der Pflicht zu versehen, zu prüfen, ob die Hersteller dieser Produkte ihrer Produktverantwortung nachkommen und beispielsweise nach dem ElektroG ordnungsgemäß registriert sind.