Wissenschaftlicher Bericht zur Vorbereitung des Erfahrungsberichts zum EEWärmeG
Laut §18 des EEWärmeG hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Dieser soll unter anderem über den Stand der Zielerreichung nach §1 des EEWärmeG und über den Vollzug des Gesetzes informieren. Außerdem soll er Angaben zum Stand der Markteinführung erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlagen beinhalten, die technische Entwicklung sowie Kosten und Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen beleuchten und darüber hinaus über die durch erneuerbare Energien im Wärmemarkt erzielten Einsparungen von fossilen Energien und Treibhausgasemissionen berichten.
Ziel dieses Projekts ist es, die Bundesregierung bei diesen Berichtspflichten durch wissenschaftliche Analysen zum Wärme- und Kältemarkt zu unterstützen. Dieser Bericht beruht auf Daten mit Stand September 2015.