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Up-Front Information for emission reduction contributions in the 2015 Agreement under the UNFCCC

Ein neues Papier im Rahmen eines UBA Forschungsprojekts zu Anrechnungsregeln im zukünftigen Klimaregime analysiert, welche Transparenzanforderungen an Klimaschutzziele in Zukunft gestellt werden müssen. Bis Dezember 2015 sollen alle Länder ihre Klimaschutzziele für die Zeit nach 2020 vorlegen, die auf der Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 in einem neuen Klimaschutzabkommen festgeschrieben werden sollen. Während die genaue Form und der Inhalt dieser Ziele noch unklar ist, analysiert dieses Papier, welche notwendigen Informationen Länder mit Vorschlägen für ihre Klimaschutzziele einreichen müssen, damit ihre Ziele transparent und vergleichbar sein werden, und bestimmt werden kann, welchen Beitrag sie zum Erreichen des 2°C-Ziels leisten.