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Implementierung von Artikel 10 der SUP Richtlinie 2001/42/EU

IMPEL Projekt:

  • R. Barth
  • A. Fuder

Die Richtlinie 2001/42/EU über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) verpflichtet die Mitgliedsstaaten bestimmte Pläne und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben werden, einer „strategischen“ Umweltprüfung zu unterziehen. Art. 10 der SUP-Richtlinie sieht ein Monitoring vor, um die bei der Durchführung der Pläne und Programme aufgetretenen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und ggfs. Abhilfemaßnahmen treffen zu können. Da bislang wenig Erfahrung im Bereich des Monitoring von Plänen und Programmen vorhanden ist, hat IMPEL (The European Union Network for the Implementation and Enforcement of Environmental Law) ein Projekt ausgeschrieben, um die in den Mitgliedsstaaten vorhandenen Monitoring Mechanismen miteinander zu vergleichen, und Ansätze für die Umsetzung der Richtlinie zu entwickeln. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf Plänen und Programmen im Bereich der Abfallwirtschaft sowie der Regional- und Bauleitplanung. Das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen leitet das Projekt, dessen Teilnehmer aus acht Mitgliedsstaaten und drei Betrittsländern kommen. Das Öko-Institut e.V. ist mit der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts betraut worden.