Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des GenTG vom 16.01.2004
Ein wesentliches Ziel des Gentechnikgesetz-Änderungsgesetz (GenTG-ÄndG) ist es, die Koexistenz, Wahlfreiheit der Verbraucher und Erzeuger und die Transparenz bei der Verwendung von GVO zu verwirklichen. Dazu werden diese Ziele als Belange im Gesetzeszweck definiert. Zu begrüßen ist auch, dass das Vorsorgeprinzip ebenfalls unter die Zielbelange aufgenommen worden ist.