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Studie im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg

Anforderungen und Handlungsoptionen zur Erfüllung der im Hamburgischen Klimaschutzgesetz erlassenen EE-Nutzungspflicht im Gebäudebestand und die daraus resultierenden Kosten für Gebäudeeigentümer

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Mit dem Gesetz zum Neuerlass des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes vom 20.02.2020 (Hmb-KliSchG) führt die Freie und Hansestadt Hamburg für bestehende Gebäude eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung ein. Konkret werden Gebäudeeigentümer verpflichtet, beim Austausch oder der nachträglichen Installation einer Heizungsanlage mindestens 15 % des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Der Pflicht unterliegen alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die vor 2009 errichtet wurden.
Neben dem Einsatz erneuerbarer Wärmetechnologien (Primärpflichterfüllung) ermöglicht das Klimaschutzgesetz auch eine Erfüllung der Nutzungspflicht durch eine Reihe von Ersatzmaßnahmen sowie die Kombination aus EE-Wärme- und Ersatzmaßnahmen. Das vorliegende Gutachten dient der wissenschaftlichen Unterstützung der Umsetzung der neuen Nutzungspflicht.