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Analyse des Vollzugsstandes der 2. FlugLSV

Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) und die Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (2. FlugLSV) regeln, unter welchen Bedingungen im Umfeld ziviler und militärischer Flugplätze die Möglichkeit besteht, Aufwendungen für baulichen Schallschutz erstattet zu bekommen. Grundlage dieses Berichts sind umfangreiche Erhebungen (v.a. im Jahr 2022) zu Anzahl und Art dieser Maßnahmen, sowie der dadurch entstandenen Kosten an den einzelnen Flugplätzen. Mit diesen aktuellen und umfassenden Informationen kann die Wirkung dieses Gesetzes aufgezeigt werden. Es zeigt sich, dass weder die prognostizierte Anzahl der Anträge, noch die im Rahmen der Novellierung des FluLärmG 2007 erwarteten Kostenfolgen erreicht wurden.