Das Vorhaben hat das Ziel, den Vollzugsstand der 2. Fluglärmschutzverordnung (FlugLSV) zu erheben. Die 2. FlugLSV regelt insbesondere die Erstattung von baulichen Schallschutzmaßnahmen für Wohnungen und schutzbedürftige Einrichtungen, die sich im Umfeld eines Flughafens befinden, sowie die schallschutztechnischen Anforderungen an deren Errichtung. Voraussetzung dafür ist die Ausweisung der Lärmschutzbereiche nach dem Fluglärmschutzgesetz (FluLärmG). Im Jahr 2017 war, so sieht es das FluLärmG vor, das Gesetz selbst sowie die weiteren Verordnungen wie die 2. FlugLSV zu evaluieren. Da sich aber die Ausweisung der Lärmschutzbereiche verzögert hatte und entsprechend auch die Ansprüche auf bauliche Schallschutzmaßnahmen, konnte damals kein vollumfassendes Bild ermittelt werden. Dieses Vorhaben schließt nun diese Lücke und erhebt bundesweit den Vollzugsstand der 2. FlugLSV. Neben den gesetzlichen Ansprüchen auf baulichen Schallschutz existieren an einigen Flughafenstandorten freiwillige Programme der Flughafenbetreiber, die u.a. auch baulichen Schallschutz gewähren. Auch diese Programme werden berücksichtigt.
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