Das Vorhaben hat das Ziel, den Vollzugsstand der 2. Fluglärmschutzverordnung (FlugLSV) zu erheben. Die 2. FlugLSV regelt insbesondere die Erstattung von baulichen Schallschutzmaßnahmen für Wohnungen und schutzbedürftige Einrichtungen, die sich im Umfeld eines Flughafens befinden, sowie die schallschutztechnischen Anforderungen an deren Errichtung. Voraussetzung dafür ist die Ausweisung der Lärmschutzbereiche nach dem Fluglärmschutzgesetz (FluLärmG). Im Jahr 2017 war, so sieht es das FluLärmG vor, das Gesetz selbst sowie die weiteren Verordnungen wie die 2. FlugLSV zu evaluieren. Da sich aber die Ausweisung der Lärmschutzbereiche verzögert hatte und entsprechend auch die Ansprüche auf bauliche Schallschutzmaßnahmen, konnte damals kein vollumfassendes Bild ermittelt werden. Dieses Vorhaben schließt nun diese Lücke und erhebt bundesweit den Vollzugsstand der 2. FlugLSV. Neben den gesetzlichen Ansprüchen auf baulichen Schallschutz existieren an einigen Flughafenstandorten freiwillige Programme der Flughafenbetreiber, die u.a. auch baulichen Schallschutz gewähren. Auch diese Programme werden berücksichtigt.
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.