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EU-Klimaziel 2040: Einschätzung des Kommissionsvorschlags

Vorschlag für das EU-Klimaziel 2040 kommentiert

Am 2. Juli 2025 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das EU-Klimaziel 2040 sowie eine Überarbeitung des EU-Klimagesetzes vorgelegt. Am 5. November 2025 haben sich dann die EU-Mitgliedsländer im Umweltrat auf ihre Position dazu geeinigt. Geplant ist eine Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um 90 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990. Damit setzt die EU einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2050. Gleichzeitig enthält der Vorschlag jedoch sogenannte „Flexibilitäten“, die laut Analyse des Öko-Instituts zu einer Abschwächung der realen Emissionsminderungen führen könnten.

In aktuellen Veröffentlichungen – drei Policy Briefs und einer wissenschaftlichen Analyse – beleuchtet das Öko-Institut zentrale Aspekte des Vorschlags für das 2040-Ziel:

  • Internationale Emissionsgutschriften: Der Vorschlag sieht vor, dass internationale Emissionsgutschriften in Höhe von drei Prozentpunkten der Emissionen des Jahres 1990 zur Zielerreichung genutzt werden dürfen. Die Länder wollen dieses Limit auf 5% erhöhen. Diese sogenannte Flexibilität könnte laut Analyse dazu führen, dass sich die tatsächlichen Nettoemissionen im Jahr 2040 um 30 bzw. 50 Prozent erhöhen. Die Bruttoemissionen würden dann nur noch um die 80 Prozent unter dem Niveau von 1990 liegen.
  • Voraussetzungen für die Nutzung internationaler Gutschriften: Das Öko-Institut empfiehlt, Emissionsgutschriften aus Artikel 6 des Pariser Abkommens nur dann zu verwenden, wenn sie über das empfohlene EU-interne Ziel hinausgehen, höchsten Qualitätsstandards entsprechen und fair zwischen EU, Partnerländern, dem Anpassungsfonds der UN sowie einem Beitrag für die Atmosphäre verteilt werden. Temporäre CO₂-Minderungen – etwa aus Waldprojekten – sollten nicht zur Kompensation fossiler Emissionen genutzt werden.
  • Carbon Dioxide Removals (CDR) im Emissionshandel: Die Vorschläge sehen vor, nur dauerhafte und inländische CO₂-Entnahmen im Emissionshandel anzurechnen. Dies wird vom Öko-Institut ausdrücklich begrüßt, um echte Emissionsvermeidung nicht zu gefährden.
  • Sektorübergreifende Flexibilität: Zusätzlicher Spielraum zwischen Sektoren könnte das langfristige Klimaziel für 2050 untergraben. Das Öko-Institut spricht sich deshalb für eine Begrenzung dieser Flexibilitäten aus.
  • Verschiebung des EU‑ETS 2: Die Mitgliedsländer möchten über die Novelle des EU-Klimagesetzes den neuen Emissionshandel für den Straßenverkehr und Gebäude um ein Jahr verschieben. Nach unserer Analyse wird dies zu höheren CO2-Preisen in 2028 führen. Außerdem fehlen dem Klimasozialfond damit über 10 Milliarden Euro, Geld dass damit nicht mehr zur Unterstützung vulnerabler Gruppen verwendet werden kann.
"Der Vorschlag der EU-Kommission für das 2040-Klimaziel ist ein wichtiger Schritt, setzt aber an entscheidenden Stellen auf zu viel Flexibilität. Maßnahmen wie internationale Emissionsgutschriften oder CO₂-Entnahmen dürfen nicht dazu führen, dass reale Emissionsminderungen ins Hintertreffen geraten."
Jakob Graichen
Senior Researcher im Bereich Energie & Klimaschutz
"Internationale Emissionsgutschriften dürfen kein Ersatz für wirksamen Klimaschutz in der EU sein – sie sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn sie über ambitionierte Reduktionsziele hinausgehen, höchsten Qualitätsstandards entsprechen und fair mit Partnerländern geteilt werden."
Dr. Lambert Schneider
Forschungskoordinator für internationale Klimapolitik