Weniger Fluglärm in Darmstadt Arheilgen und Kranichstein – Optimierte Abflugroute am Frankfurter Flughafen
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Die nun optimierte Flugrouten CINDY S und SULUS S (früher AMTIX kurz), ist eine der meistgenutzten Abflugstrecken des Frankfurter Flughafens. Sie verläuft von der Startbahn West in südöstlicher Richtung und hat bisher die dicht besiedelten Darmstädter Stadtteile Arheilgen und Kranichstein überflogen. Um die Lärmbelastung für die betroffenen Anwohner*innen zu senken, wurde als Teil des Maßnahmenprogramms Aktiver Schallschutz 2018 das Ziel gesetzt, den Routenverlauf zu verbessern.
Ein langer Atem für mehr Lärmschutz
Um die bestmöglichen Routenalternativen für alle Anwohner*innen zu finden, wurden unter Einbeziehung betroffener Kommunen verschiedene Alternativen erarbeitet und durch das FFR auf ihre Lärmwirkung überprüft.
Der Weg zur nun optimierten Route war komplex und gestaltete sich über die Jahre wie folgt:
- 2012: Die Idee zur Optimierung der – damals noch KÖNIG kurz genannten – Abflugroute wurde als Teil der sogenannten „Allianz für Lärmschutz“ veröffentlicht.
- 2019: Nach intensiver Prüfung wurden erste konkrete Vorschläge für eine Routenänderung vorgestellt. Ein Konsultationsverfahren unter Einbindung betroffener Kommunen sowie zufällig ausgewählter Bürger*innen wird durchgeführt und weitere Routenvarianten geprüft.
- 2020: Eine erste alternative Route ging in den Probebetrieb, wurde jedoch wegen potenzieller Sicherheitsrisiken frühzeitig ausgesetzt.
- 2021-2023: Neue Routenoptionen wurden entwickelt, geprüft und mit betroffenen Kommunen diskutiert.
- Juli 2024: Das FFR empfahl Variante B (siehe Grafik weiter unten), welche die Gesamtregion entlastet und dabei Neubetroffene minimiert.
- Oktober 2024: Die Fluglärmkommission Frankfurt bestätigte die Empfehlung und entscheidet sich für Variante B.
- Juli 2025: Nach Festsetzung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) trat die neue Route in Kraft.
Das erste Jahr des Betriebs wird nun mittels eines umfassenden Monitorings überprüft.
Neuer Weg für mehr Ruhe
Die verschiedenen Lärmberechnungen und Szenarien ergaben, dass die Variante B die beste Lösung ist. Die optimierte Route verläuft zwischen Darmstadt-Wixhausen und Erzhausen und fliegt kurz vor Gräfenhausen in einer Linkskurve um Darmstadt-Wixhausen herum. Damit entlastet sie stark betroffene Bereiche insbesondere in Darmstadt, auch wenn eine Mehrbelastung in weniger dicht besiedelten Bereichen (Erzhausen, Darmstadt-Wixhausen) erfolgt. Variante B ist gegenüber den anderen Varianten vorzuziehen, da sie nachts besonders stark betroffene Anwohner*innen mehr entlastet.
Streckenverläufe AMTIX kurz im Vergleich zu den verschiedenen Varianten
© Gemeinnützige Umwelthaus GmbH
Wissenschaftliche Begleitung
Das Öko-Institut unterstützt das Expertengremium Aktiver Schallschutz im FFR, welches für den Prüfprozess verantwortlich war, fachlich und organisatorisch. Die verschiedenen Routenoptionen wurden im Hinblick auf ihre Lärmauswirkungen geprüft und mit den Kommunen diskutiert. Das Öko-Institut hat die Arbeiten koordiniert und die Ergebnisse für die Kommunen aufbereitet und vorgestellt. Die Beurteilung der Maßnahmen des aktiven Schallschutzes beruht auf den Kriterien des FFR. Dabei sollen einerseits – da es sich um einen freiwilligen Dialogprozess unter gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen handelt – Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Kapazität gewährleistet bleiben. Andererseits sollen alle Möglichkeiten der Lärmminderung verfolgt werden. Vorrangiges Ziel ist es, den Frankfurter Fluglärmindex 2.0 substanziell zu senken.
Christoph Brunn ist stellvertretender Leiter des Bereichs Umweltrecht & Governance am Standort Darmstadt. Lara Schmitt arbeitet im Bereich Umweltrecht & Governance in Darmstadt als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Sie forschen unter anderem zu Umweltaspekten von Luftverkehrslärm.
Weitere Informationen
Webseite des FFR zum Aktiven-Schallschutz inklusive Material zum Download
Aktuelle Informationen vom 3. August 2026
Kritiker*innen der geänderten Flugrouten nutzen diesen Blogbeitrag für Kritik am Prozess und Ergebnis der optimierten Route der Abflugstrecke CINDY/ SULUS S/F am Frankfurter Flughafen. Diese Diskussion können wir hier im Blog des Öko-Instituts nicht führen. Wir verweisen auf die bereits gelaufenen Diskussionsprozesse unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und die vorhandenen Möglichkeiten, sich über bekannte Anlaufstellen in den Prozess einzubringen und Fragen zu stellen. Dieser Blogbeitrag dient dem Überblick über den Prozess, den das Öko-Institut wissenschaftlich begleitet hat. Verantwortlich für das Beratungsergebnis ist letztlich das hierfür vorgesehene und nach rechtlichen Vorgaben zusammengesetzte Gremium der Fluglärmkommission. Die Festsetzung von Flugverfahren erfolgt nach eigener Abwägung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Wir haben uns daher entschieden, die Kommentarfunktion in diesem Blogpost zu schließen.
Auf die häufigsten eingebrachten Punkte möchten wir aber kurz eingehen:
- Das Öko-Institut erstellt keine Fluglärmberechnungen, führt keine Lärmmessungen durch und entwickelt auch keine Flugverfahren. Das Öko-Institut begleitet die Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen im FFR wissenschaftlich, unterstützt den Prozess und stellt die Ergebnisse in vielen Fällen in den entsprechenden Gremien vor. Das Institut ist in keinem der Gremien stimmberechtigt oder entscheidungsbefugt.
- Die Beteiligung betroffener Kommunen in der FLK richtet sich nach gesetzlichen Regeln und ging im konkreten Fall mit der Konsultation 2018-2019 sowie regelmäßiger Gesprächstermine mit allen betroffenen Kommunen (u.a. auch Egelsbach und Messel) im FFR sogar deutlich darüber hinaus. Die Konsultationsergebnisse sind auf der Website des UNH ausführlich dokumentiert.
- Alle zugrunde liegenden Daten und notwendigen Informationen sind öffentlich abrufbar:
- Vom Maßnahmenbericht, in dem die Bewertung ausführlich beschrieben ist, über die kommunalen Daten betroffener Personen (inkl. Aufteilung innerhalb Darmstadts) in Form von Excel-Tabellen bis hin zum für die Berechnung genutzten Datenerfassungssystem sowie der Streckenbeschreibung - die hier abrufbaren Daten sind wesentlich ausführlicher als die in den Gremien gezeigten Präsentationen (die dort ebenfalls abrufbar sind).
- Die Bewertungskriterien des FFR sind hier beschrieben.
- Die Methodik der Berechnung ist in einem eigenen Dokument detailliert dargestellt.
- Zu Lärmmessungen werden zusätzlich ausführliche Berichte des UNH veröffentlicht.
- Die Darstellung wie viele Personen in welchen Kommunen ent- und belastet werden, ist beispielhaft auch in der letzten Präsentation der Monitoringergebnisse enthalten. Ebenso der Abgleich der Ergebnisse der Messungen mit den Berechnungen.
- Es findet sich außerdem zusätzlich eine Präsentation zur Rolle von Messungen und Berechnungen bei der Festlegung von Flugverfahren, die insbesondere auf die gesetzlichen Vorgaben hierzu eingeht, die es bei der Maßnahmenbewertung zu beachten gilt.
Falsch: Die verschiedenen Lärmberechnungen und Szenarien ergaben, dass die Variante B die beste Lösung ist: es ist richtig, die „vereinfachten“ Berechnungen ergaben es. Leider ist inzwischen durch Messungen nachgewiesen, dass die Berechnungen falsch sind. Daher trifft die Aussage 2026 nicht mehr zu. Die neue Route Cindy-S ist eindeutig nicht nur nicht die beste, sondern eine erheblich schlechtere Lösung.
Falsch: Damit entlastet sie stark betroffene Bereiche insbesondere in Darmstadt, auch wenn eine Mehrbelastung in weniger dicht besiedelten Bereichen erfolgt: Die Entlastung ist sehr gering ausgefallen, so dass dieser Grund wegfällt. Die neue Belastung in anderen Kommunen ist erheblich höher als vorher berechnet. Die Angabe „weniger dicht besiedelt“ ist irreführend: insgesamt leben da viermal Menschen die nun belastet sind, als in Darmstadt entlastet. Die Dichtheit der Besiedlung spielt keine Rolle, es geht darum wie viele Menschen belastet werden, das das sind erheblich mehr als berechnet.
Falsch: Die verschiedenen Routenoptionen wurden ... geprüft und mit den Kommunen diskutiert: Die Routen wurden nicht geprüft, jedenfalls wurde kein Prüfverfahren veröffentlicht, es wurden lediglich vereinfachte Berechnungen gemacht, die sich als unzutreffend erweisen. Messungen und richtige, belastbare Berechnungsmodelle wurden nicht eingesetzt oder sind anscheinend nicht verfügbar. Es gab nur unvollständige Präsentationen in der FLK, in der aber auch nicht alle betroffenen Kommunen vertreten sind. In einigen Bereichen (Messel, Groß-Zimmern) wurde keine Fluglärmerhöhung prognostiziert.
Sehr geehrter Herr Noll,
vielen Dank für Ihre Kommentare, auf die wir an dieser Stelle kurz eingehen wollen – da sie vielerlei Falschbehauptungen enthalten:
1. Wie im Konvent am 18.06. veröffentlicht (hier verfügbar: https://www.forum-flughafen-region.de/aktiver-schallschutz/massnahmen/siedlungszentren-umfliegen/laterale-optimierung-amtix-kurz/downloadbereich/), entsprechen die Ent- und Belastungen den Erwartungen aus den Berechnungen. Die Entlastung in Darmstadt-Arheilgen betrug im Zeitraum der Lärmmessungen etwa 10 dB(A). Auch die von Ihnen angeführten Bevölkerungszahlen sind uns bekannt.
Es ist allerdings nicht korrekt, alle Personen in den Landkreisen aufzusummieren und diese den Entlasteten in Darmstadt gegenüberzustellen. Ein Vergleich von Personenzahlen muss in festgelegten Pegelbereichen erfolgen, um vergleichbare Zahlen zu erhalten. Genau das wird in den Berechnungen mit dem Frankfurter Fluglärmindex 2.0 (FFI 2.0) gemacht. Würden wir diese Pegelbereiche ausweiten, um auch Gebiete mit geringeren Lärmpegeln zu berücksichtigen als aktuell, kämen auch weite Teile Darmstadts zusätzlich in die Bilanz hinein. Eine Änderung wäre somit nicht zu erwarten.
2. Es existiert keinerlei Nachweis, dass die Berechnungen falsch wären. Im Gegenteil: wie in der o.g. Präsentation dargelegt, entsprechen sämtliche Monitoringergebnisse bisher den Erwartungen. Die Berechnungen basieren übrigens auf der in Deutschland rechtlich per Gesetz vorgegebenen Berechnungsmethode (AzB). Im FFI 2.0 werden aber zusätzlich deutlich niedrigere (7 dB(A)) Pegelbereiche berücksichtigt als gesetzlich vorgesehen und die Lärmwirkung betrachtet.
3. Wir möchten an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass bei der Variantenbeurteilung vor Einführung der Maßnahme nicht einfach „die beste Lösung“ empfohlen wurde. Für die Gesamtzahl der Betroffenen und insb. für Darmstadt wäre eine noch nördlichere Variante sogar besser gewesen. Diese nördlichere Variante wurde nicht empfohlen, um die zusätzliche Belastung anderer Kommunen zu minimieren.
4. 4. Auch Ihre Aussage zur Beteiligung betroffener Kommunen ist nicht korrekt: Roßdorf und Groß-Zimmern sind selbst Mitglied in der Fluglärmkommission (FLK), Messel und Egelsbach wurden – da sie nach den gesetzlich festgelegten Kriterien keinen Anspruch auf einen Sitz in der FLK haben – als betroffene Kommunen in allen Terminen der Konsultation 2018-2019 (inkl. Der Beteiligung zufällig ausgewählter Bürgerinnen und Bürger) berücksichtigt. Auch zu allen Terminen im Vorlauf zur Einführung 2025 waren Egelsbach und Messel immer eingeladen und meist auch vertreten.
Die Ergebnisse werden nicht nur in der FLK, sondern auch im Konvent vorgestellt, wo beide Kommunen ebenfalls Mitglieder sind. Alle Ergebnisse sind auch öffentlich abrufbar. Eingeladen wurden nur Kommunen, für die eine Betroffenheit von der Maßnahme in einem berechneten Szenario erwartet wurde. Es wird zwar immer wieder behauptet, dass z.B. die Belastung von Egelsbach nicht erwartet worden sei. Das ist aber nicht korrekt: wir haben von beginn an darauf hingewiesen, dass die Zahlen für Egelsbach im sog. Kontrollgebiet des FFI 2.0 steigen.