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Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des 19. Deutschen Bundestages am 4. März 2020

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

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Die Bundesregierung strebt an, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die konsequente Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens implizieren allerdings, dass angesichts der Reduktionsbeschränkungen insbesondere im Landwirtschaftssektor sowie bei den prozessbedingten Emissionen in der Industrie, eine komplette Dekarbonisierung des Gebäudesektors notwendig ist. In Hinblick auf die Zielsetzung stellt sich nun die Frage, welche Rolle dem Ordnungsrecht im Rahmen des Policy-Mixes zukommt.