Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
Die Bundesregierung strebt an, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die konsequente Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens implizieren allerdings, dass angesichts der Reduktionsbeschränkungen insbesondere im Landwirtschaftssektor sowie bei den prozessbedingten Emissionen in der Industrie, eine komplette Dekarbonisierung des Gebäudesektors notwendig ist. In Hinblick auf die Zielsetzung stellt sich nun die Frage, welche Rolle dem Ordnungsrecht im Rahmen des Policy-Mixes zukommt.