Weiterentwicklung der Produktverantwortung im Elektrogesetz
Die getrennte Sammlung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten ist in Deutschland durch das ElektroG geregelt, das wiederum die EU-Richtlinie 2002/95/EG in Deutschland umsetzt. Die aktuelle Situation zeigt aber, dass wesentliche EU-Vorgaben - insbesondere das Mengenziel zur Sammlung von Altgeräten - systematisch und deutlich verfehlt werden. Dadurch gehen der Bundesrepublik Deutschland nicht nur jährlich große Mengen an nutzbaren Rohstoffen verloren, sondern sie muss sich auch einem EU-Vertragsverletzungsverfahren stellen. Das deutsche System der geteilten Produktverantwortung ist historisch gewachsen und unterscheidet sich in vielen Punkten von anderen europäischen Systemen in diesem Bereich. In der vorliegenden Studie wird untersucht, inwiefern eine Neugestaltung der Produktverantwortung im ElektroG Sammlung und Behandlung stärken und damit Umweltvorteile erschließen kann. Damit soll die Studie einen konstruktiven Beitrag zur Debatte um die Weiterentwicklung des ElektroG liefern.