Verlängerte Zwischenlagerung – technische, organisatorische und gesellschaftliche Fragen
Der Betrieb von Kernkraftwerken hinterlässt hochradioaktive Abfälle, wie abgebrannte Brennelemente und verglaste Spaltprodukte aus der Wiederaufarbeitung, und Betriebsabfälle mit geringerer Radioaktivität. In Deutschland sollen alle diese Abfälle in tiefen geologischen Formationen endgelagert werden. Für hochradioaktive Abfälle liegt noch kein Endlagerstandort vor, für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle ist das Endlager Schacht Konrad im Bau. Bis für die besonders gefährlichen Abfälle ein Endlager gefunden ist, müssen die hochradioaktiven Stoffe trotzdem sicher verwahrt werden. Aktuell lagern sie meistens in Zwischenlagern an den AKW-Standorten oder in zentralen Zwischenlagern.
Das Problem dabei ist: Die Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle wurden in Deutschland nur für jeweils 40 Jahre befristet genehmigt. Dies war ursprünglich vor allem politisch motiviert, um Befürchtungen an den Standorten entgegenzuwirken, sie könnten klammheimlich zum Endlager deklariert werden. In der Konsequenz wurden die für die Genehmigung erforderlichen Untersuchungen und Tests nur auf einen Zeitraum von 40 Jahren ausgelegt. Daher laufen die bestehenden Genehmigungen für Zwischenlager in den Jahren zwischen 2034 und 2046/47 aus.
Bis jedoch ein Standort für ein Endlager in Deutschland ausgewählt sein wird und dieses dann tatsächlich in Betrieb gehen kann, dauert es selbst nach optimistischen Schätzungen mindestens noch bis zum Jahr 2050. Die Entsorgungskommission (ESK), die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung berät, geht in einem Diskussionspapier von Zwischenlagerzeiten zwischen 65 und 100 Jahren aus. Die verlängerte Verwahrung in Zwischenlagern stellt Politik und Gesellschaft nun vor Herausforderungen in mehreren Bereichen: technisch, organisatorisch und gesellschaftlich.