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Rechtliche Machbarkeitsstudie zu einem Nanoproduktregister

Ein Register für Nanoprodukte ist rechtlich machbar und notwendig. Zu diesem Schluss kommt eine Machbarkeitsstudie des Öko-Instituts und plädiert für mehr Transparenz und Risikovorsorge. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben dafür eine Analyse der in Deutschland oder der EU bestehenden Rechtsvorschriften für Produkte, die Nanomaterialien enthalten, durchgeführt. Dabei stellten sie fest, dass es an konkreten Regeln zur ihrer Meldung und Kennzeichnung mangelt. Das Öko-Institut schlägt daraufhin ein gestuftes Verfahren zur Meldepflicht für Nanomaterialien und -produkte vor und diskutiert mögliche Regelungen für die Europäische Union.

Die für die Umsetzung des Nanoproduktregisters und der Meldepflicht wesentlichen Regelungen betreffen den Anwendungsbereich, die Definition von „Nanomaterial“ und „Nanoprodukt“ sowie den Regelungsadressaten.

Der Anwendungsbereich der Meldepflicht sollte die folgenden Tatbestände umfassen:

  • die Herstellung, den Import und das Inverkehrbringen von Nanomaterialien selbst oder in Gemischen im bzw. in den Geltungsbereich der Verordnung und
  • die erstmalige Herstellung, den Import oder das erstmalige Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die Nanomaterialien enthalten, im bzw. in den Geltungsbereich der Verordnung.