Lärmschutz – Regelungen und Maßnahmen zur Lärmminderung
Lärm macht krank. Das weisen zahlreiche Studien aus der Lärmwirkungsforschung nach und auch die Weltgesundheitsorganisation zählt in ihren Leitlinien für Umgebungslärm eine Reihe von Gesundheitsrisiken auf: unter anderem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen, Gehörschäden und Tinnitus, kognitive Beeinträchtigungen sowie Auswirkungen auf die Lebensqualität, das allgemeine Wohlbefinden und die mentale Gesundheit.
Daher gehören Lärmschutzmaßnahmen und Lärmvorsorge zu den unumgänglichen Themen, wenn es darum geht, den Schutz der Gesundheit zu sichern. Eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen zielt in Deutschland darauf ab, Mensch und Umwelt vor schädlichen Lärmemissionen zu schützen. So unterschiedlich die Lärmquellen sind, so verschieden gestalten sich auch die Regelungen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seinen Verordnungen, beispielsweise in der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV).
Lärmschutz und Lärmvorsorge können auch in eigenen Fachgesetzen geregelt sein, wie etwa für den Luftverkehr, wo im Luftverkehrsgesetz geregelt ist, dass auf die Nachtruhe besonders hinzuwirken ist (Paragraph 29b), während das Fluglärmschutzgesetz Richtwerte für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen vorgibt. Ziel dieser Regelungen ist es primär, Richtwerte für die als zulässig geltenden Lärmbelastungen, Ruhezeiten oder den Anspruch auf baulichen Schallschutz vorzugeben.