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Convention on Biological Diversity, International Treaty on Plant Genetic Resources und Cartagena Protocol on Biosafty

Internationale Vereinbarungen zu Umweltfragen

  • B. Tappeser

Die mit der Intensivierung der Züchtung und dem weltweiten Erfolg von Hochleistungssorten einhergehende Erosion genetischer Vielfalt innerhalb einer Art aber auch der durch die Industrialisierung und Umweltverschmutzung allgemein bedingte Artenverlust, der seit den fünfziger Jahren ein bedrohliches Ausmaß zeigt, führte 1992 auf dem Weltumweltgipfel von Rio de Janeiro zur Verabschiedung der Konvention zur biologischen Vielfalt. Damit ist erstmals ein international verbindliches Übereinkommen verabschiedet worden, welches alle Mitgliedsländer verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt zu ergreifen. Bis April 2002 wurde die Konvention von 183 Staaten unterzeichnet. Damit hat die Konvention mehr Mitgliedsstaaten als die Welthandelsorganisation. Die USA ist der Konvention u.a. aufgrund intensiver Lobbyarbeit der amerikanischen Biotechnologieindustrie nie beigetreten.

Bis heute ungeklärt ist die Frage, in welchem Verhältnis WTO und die GATTVerträge zur Konvention stehen bzw. welches dieser internationalen Vertragswerke dem anderen übergeordnet ist. Unter der Federführung der FAO war bereits 1983 ein internationales Abkommen geschlossen worden, das sich speziell der Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen widmet. Dieses International Undertaking for Plant Genetic Resources war allerdings rechtlich nicht bindend. Seine Revision wurde 1993 beschlossen. Im November 2001 wurde die Verhandlungen mit der Verabschiedung eines Vertrags beendet, der rechtlich bindend den Schutz die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der landwirtschaftlich bedeutenden pflanzengenetischen Ressourcen zum Gegenstand hat.

Die hier kurz angesprochenen Vertragswerke sind die zentralen internationalen Instrumente und Foren, auf denen um den Status der biologischen Vielfalt gerungen und um den angemessenen Umgang damit gestritten wird.