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Gutachten und Positionspapier

Gutachterliche Stellungnahme zu den Vorstellungen der EU-Kommission zu Fragen der Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen

Die EU-Kommission hat Anfang März 2003 eine Stellungnahme zu Fragen der Koexistenz von genetisch veränderten, konventionellen und ökologischen Kulturen vorgelegt. In dieser Stellungnahme reagiert die Kommission auf die Frage, inwieweit in Zukunft ein möglichst konfliktfreies Nebeneinander verschiedener Anbauformen gewährleistet werden kann und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind.

Zur Zeit besteht noch erhebliche Unsicherheit in der naturwissenschaftlichen und rechtlichen Diskussion zu den Voraussetzungen für ein konfliktfreies Nebeneinander von verschiedenen Anbauformen. Offen ist:

  • Welche Gefahren nach dem Inverkehrbringen von GVO für den Schutz von Leben und Gesundheit der Verbraucher und der Umwelt noch bestehen.
  • Welche Schutzmaßnahmen wirksam eingesetzt werden können, damit eine Verunreinigung mit GVO beim Anbau und der Saatgutproduktion weitestgehend verhindert oder vermindert werden kann.
  • Ob die Schutzmaßnahmen auf der EU-Ebene oder in den Nationalstaaten geregelt werden sollen.
  • Wer die Schutzmaßnahmen zu beachten hat, der Verwender von GVO, der Landwirt, der eine GVO-Einkreuzung nicht wünscht oder beide.
  • Ob und wie Abstandsregelungen als Schutzmaßnahmen implementiert werden können, da sich noch nicht mit Sicherheit sagen lässt, wie weit die Abstände für bestimmte Arten sein müssen, damit die Einkreuzung von GVO in benachbarte Anbaukulturen unterhalb des festzusetzenden Grenzwertes liegt.
  • Wer für Schäden durch die zufällige Einkreuzung von GVO aufkommen muss, die Inverkehrbringer von GVO-Saatgut, der Verwender von GVO-Saatgut. Ebenfalls zu klären sind die mit der Haftung verbundenen Fragen (Haftungsart, Beweislast).

Nach dem Kommissionsstandpunkt geht es in der Koexistenz-Diskussion nur um die ökonomischen Fragen im Zusammenhang mit der zufälligen GVO-Verunreinigung von Anbaukulturen. Dieser Ansicht ist insgesamt nicht zuzustimmen. In der Koexistenzfrage geht es auch um Fragen des Gesundheits- und Umweltschutzes, des Ressourcenschutzes, der Wahlfreiheit der Verbraucher und Landwirte und der Erhaltung von alternativen Produktionsformen.