Gutachten und ad-hoc Stellungnahmen zum rechtssicheren Übergang vom nEHS zum EU-ETS 2
Ab dem Jahr 2028 sollen die Regelungen des EU-ETS 2 den nEHS in Deutschland ablösen. Während einer Übergangsphase zwischen 2024 und 2026 gelten neben dem nEHS bereits Berichtspflichten im EU-ETS 2 in Deutschland. Der vorliegende Bericht dokumentiert Ergebnisse des Vorhabens „Gutachten und ad-hoc Stellungnahmen zum rechtssicheren Übergang vom nEHS zum EU-EHS 2“ (FKZ 37K2341150). Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden juristische Fragestellungen zum parallelen Vollzug im EU-ETS 2 und nEHS, ökonomische Fragestellungen zur Carbon-Leakage-Kompensationsregelung im Rahmen des EU-ETS 2 sowie vollzugstechnische Fragestellungen bzgl. Methoden zur Identifizierung von Endverbrauchern und zur Bestimmung des Anteilsfaktors bearbeitet.