Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland
Die Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle aus der Nutzung der Kernenergie ist in Deutschland in vollem Gange. Mit dem Standortauswahlgesetz wurde im Jahr 2017 ein Verfahren festgelegt, das partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfragend und lernend angelegt ist. Es soll zu einem Standort für eine Anlage zur Endlagerung der im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle mit der bestmöglichen Sicherheit führen.
Bei der Ermittlung des Endlagerstandorts spielen zwar in erster Linie Sicherheitsanforderungen und geowissenschaftliche Kriterien eine Rolle, und das Ergebnis des Standortauswahlprozesses hat nach §12 Abs. 2 des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG) Vorrang vor Landes- und Bauleitplanungen. Dennoch sind Raumplanung und Raumentwicklung in allen Phasen der Standortauswahl gefordert. Vor diesem Hintergrund hat der Arbeitskreis „Endlagersuche für radioaktiven Abfall in Deutschland – zur Rolle von Raumplanung und Raumentwicklung“ der ARL seine Empfehlungen erarbeitet.
Im Ergebnis wird argumentiert, dass sich Raumentwicklung und Raumplanung in Wissenschaft und Praxis wesentlich stärker als bisher mit der Endlagersuche und den damit verbundenen Fragestellungen auseinandersetzen sollten. Dabei gilt es, ihre Positionen deutlicher in die öffentliche Diskussion einzubringen und sich als langfristige Partner bei der nuklearen Entsorgung zu etablieren – insbesondere bei der Standortauswahl eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle aus der Nutzung der Kernenergie in Deutschland.
Weitere Informationen
Blogbeitrag “Endlagersuche für radioaktiven Abfall: Welche Rolle Raumplanung und Raumentwicklung einnehmen sollten” auf der Website der “ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft”