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Vertiefte Analyse

Auswirkungen der CSDDD auf Schweizer Unternehmen, Standortattraktivität und Wettbewerb

Am 23. Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Entwurf für eine neue Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit vorgelegt (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Der Entwurf befindet sich noch im Verhandlungsprozess. Es gilt aber als relativ sicher, dass die EU die CSDDD annimmt.

In der Schweiz wurden mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten in den Bereichen Konfliktmineralien und Kinderarbeit im Obligationenrecht (OR) Art. 964j-l aufgenommen. Diese Bestimmungen sind im Januar 2022 in Kraft getreten.

Die CSDDD fordert jedoch die Umsetzung deutlich weitergehender Sorgfaltspflichten als die OR-Bestimmungen. Auch ist der Geltungsbereich der CSDDD grösser. Während die Schweizer Bestimmungen zu den Sorgfaltspflichten grundsätzlich auf Risikosektoren, -länder oder -produkte fokussieren, soll die CSDDD für alle Unternehmen gelten, die bestimmte Grössenschwellen überschreiten. Auch sieht die CSDDD eine zivilrechtliche Haftung und behördliche Aufsicht vor. Im OR gibt es keine Durchsetzungsmechanismen dieser Art. Zwar sind Bussgelder von bis zu 100'000 CHF vorgesehen. Dies mag aber nur eine geringe abschreckende Wirkung haben. Verabschiedet die EU die CSDDD, entstünden somit grosse Unterschiede zwischen dem geltenden Recht der Schweiz und der EU.