Analyse von vulnerablen Gruppen nach Art. 8 Abs. 3 EED im Gebäude- und Wärmesektor sowie Erarbeitung von Maßnahmen zu deren Unterstützung
Die EU bietet mit der überarbeiteten Energieeffizienz-Richtlinie eine unionsweit gültige Definition von Energiearmut. Sie benennt vier Ursachen: geringe Einkommen, hohe Energieausgaben, ineffiziente Wohnverhältnisse und Unerschwinglichkeit. Deutschland hat bislang keine einheitliche Definition.
Unsere neue Studie zeigt: Rund acht bis elf Prozent der Haushalte in Deutschland sind energiearm oder vulnerabel im Sinne der Energieeffizienz-Richtlinie – das entspricht rund 3,2 bis 4,5 Millionen Haushalte. Zusätzlich rückt die Gruppe der vulnerablen Haushalte stärker in den Fokus: Menschen, die unter hohen Energie- oder CO₂-Kosten leiden und keine Mittel für klimafreundliche Alternativen haben. Sie brauchen besonderen Schutz.
Die Studie liefert nicht nur belastbare Daten, sondern auch konkrete Handlungsvorschläge – insbesondere für den Mietwohnbereich. Ein priorisiertes Maßnahmenpaket könnte helfen, die Vorgabe aus Art. 8 Abs. 3 der EU-Effizienzrichtlinie zu erreichen: gezielte Energieeinsparungen bei vulnerablen Haushalten.