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Study to assess two RoHS exemption requests: #1 Cadmium in colour converting II-VI LEDs (< 10 μg Cd per mm2 of light-emitting area) for use in solid state illumination or display systems (Request for renewal of exemption 39 of Annex III of Directive 2011/65/EU); #2 Cadmium in LCD Quantum Dot Light Control Films and Components - Pack 10

Im Dezember 2012 wurde die Kommission ersucht, Anhang III Ausnahmeregelung 39 zu erneuern, und im Mai 2013, eine neue Ausnahmeregelung in Anhang III zu schaffen. Die Ausnahmen, die sich beide auf Kadmium Quantum-Dot- Anwendungen bezogen, wurden beide im Zuge einer im Zeitraum 2013-2014 durchgeführten Evaluierung bewertet. Der Abschlussbericht erschien im April 2014. Am 20. Mai 2015 erhob das Europäische Parlament Einwände gegen den delegierten Rechtsakt der Kommission, der auf der Grundlage des erwähnten Berichts angenommen worden war, mit dem Argument, dass der Bericht im Hinblick auf die Änderungen, die sich seit Veröffentlichung des Evaluierungsberichts auf dem Markt vollzogen hatten, aktualisiert werden müsse. Demzufolge erfolgte nun im weiteren Verlauf des Projekts eine Neubewertung der beiden Ausnahmeanträge. Die Anträge auf eine Ausnahme von den Anforderungen der RoHS-Richtlinie sollten gemäβ den RoHS 2 zugrunde gelegten Kriterien für eine Rechtfertigung für die Gewährung von Ausnahmen neu beurteilt werden. Nach einer ersten Vollständigkeitsüberprüfung der Ausnahmeanträge sollten die zu jedem Antrag verfügbaren Informationen allen relevanten Interessensgruppen im Rahmen einer Konsultation unterbreitet werden, um den Stakeholdern die Gelegenheit zu bieten, weitere Argumente für die Gewährung der Ausnahme zu liefern. Im Anschluss an die Konsultation der Interessensgruppen sollten die Beiträge sowohl auf der CIRCA-Webseite als auch der für die ROHS-Ausnahmen eingerichteten Seite geposted werden, so dass mit der Bewertung jedes Antrages begonnen werden konnte. Mit der Fertigstellung der Evaluierung wurde ein Bericht erstellt, in dem die verfügbaren Informationen dargelegt und die Hintergründe für die Beurteilung jedes Ausnahmeersuchens erläutert wurden. Darüber hinaus erfolgte eine Empfehlung an die EU-Kommission, ob der Antrag genehmigt werden sollte und, wenn ja, unter welchen Umständen.

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Projektstatus

Projektende: 2016

Projektleitung

Projektmitarbeit

Markus Blepp

Auftraggeber

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt

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