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Mindestenergieeffizienzstandards für Nichtwohngebäude

Die europäische Gebäuderichtlinie wird voraussichtlich im Jahr 2024 überarbeitet werden. Eines ihrer Schlüsselelemente sind Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz (MEPS), die wie folgt funktionieren können: Alle Gebäude müssen zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Energieeffizienzwert (Schwellenwert) erreichen. Dadurch werden energetische Nachrüstungen veranlasst. Es ist wahrscheinlich, dass MEPS auch für den Nichtwohngebäudebestand eingeführt werden. Verschiedene Arten von Nichtwohngebäuden sind hinsichtlich ihres Energiebedarfs nicht vergleichbar und können daher nicht mit einem einheitlichen Schwellenwert angesprochen werden.

Das Projekt

• gibt einen Überblick über bestehende MEPS-Systeme für Nichtwohngebäude und leitet daraus Erkenntnisse ab;

• führt eine Analyse der Struktur des Nichtwohngebäudebestands durch und leitet Schwellenwerte für verschiedene Nutzungskategorien in kWh/m 2 a ab;

• schätzt die Auswirkungen auf den Energiebedarf und die Emissionen für verschiedene MEPS-Konzepte und

• gibt Empfehlungen, wie ein MEPS-System für Nichtwohngebäude umgesetzt werden kann.

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2023

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

European Climate Foundation (ECF)

Projektpartner

Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU)