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Juristische Begleitung Klimaschutzplan 2050

In dem Projekt wird das für den Klimaschutzplan zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bei der Ausgestaltung und Konkretisierung des Plans durch rechtswissenschaftliche Expertise unterstützt. In der ersten Arbeitsphase wird der Ausarbeitungsprozess durch juristische Expertise begleitet. In der zweiten Arbeitsphase (im Jahr 2017) geht es um die konkrete rechtliche Verankerung und Ausformung des Plans sowie einzelner Instrumente und Maßnahmen und um die Aufbereitung rechtlicher Folgefragen. Die Aufgabenstellung hat einen rechtswissenschaftlichen Charakter. Konkret untersuchen die Auftragnehmer für die rechtliche Verankerung relevanter Komponenten des Klimaschutzplans, ob und (ggf.) in welcher Gestalt sich diese unter Beachtung übergeordneten EU- und Verfassungsrechts (sowie ggf. auch des Völkerrechts) realisieren lassen. Dabei ist in erster Linie an einzelne, übersichtlich und kompakt angelegte Kurzgutachten und Stellungnahmen gedacht, die sich für den politischen Prozess gut verwerten lassen. Einige Ausarbeitungen sind abrufbar unter:

https://www.oeko.de/publikationen/p-details/rechtliche-fragen-zum-klimaschutzplan/

https://www.oeko.de/publikationen/p-details/rechtliche-fragen-zum-klimaschutzplan-1/ https://www.oeko.de/publikationen/p-details/rechtliche-fragen-zum-klimaschutzplan-2/

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2018

Projektleitung

Auftraggeber

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

Projektpartner

Prof. Dr. Stefan Klinski