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EU-ETS-1-Reform und flankierende Instrumente:Ein Policy Mix für die Dekarbonisierung der Industrie

Am 17. Juli 2026 legt die europäische Kommission ihren Vorschlag für die Reform des Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS-1) vor. Zum einen handelt es sich um eine turnusgemäße Überarbeitung, insbesondere geht es aber auch darum den Emissionshandel mit Blick auf das neue Klimaziel der EU für das Jahr 2040 neu auszurichten.

Das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS-1) hat entscheidende Rahmenbedingungen für die klimapolitischen Erfolge der Energiewirtschaft und der Industrie geschaffen. Seit 2005 sind die vom EU-ETS-1 erfassten Emissionen in Deutschland um rund 49 Prozent zurückgegangen, europaweit um 51 Prozent. Diese Minderung lieferte bislang in größerem Maße die Energiewirtschaft, gestützt auf eine gezielte Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung. Die Belastung der Industrie, die sich im internationalen Wettbewerb mit Standorten ohne vergleichbare CO 2 -Preise befindet, wurde bislang durch kostenlose Zuteilungen gemindert.

Diese Phase endet jetzt. Die kostenlosen Zuteilungen schmelzen ab. Der Anpassungsdruck verlagert sich auf die Industrie, vor allem auf die schwer zu dekarbonisierenden Grundstoffsektoren. Gleichzeitig haben sich die geoökonomischen Rahmenbedingungen für fast alle Industriebranchen verschlechtert: Der Ukraine-Krieg und der Iran-Krieg verteuern fossile Energie, chinesische Überkapazitäten und handelspolitische Verwerfungen erhöhen den Wettbewerbsdruck.

Vor diesem Hintergrund werden in diesem Projekt Reformoptionen des EU-Emissionshandelsystems (EU ETS) untersucht. Dabei werden alle wesentlichen Instrumente des Systems – Cap, Marktstabilitätsreserve (MSR) und kostenlose Zuteilung – gemeinsam analysiert.

Es ist aber zu berücksichtigen, dass insbesondere mit Blick auf Investitionen in Neuanlagen die Anreize und Finanzierungsbeiträge des EU-ETS-1 zumindest in einigen Bereichen nicht ausreichen, um die Investitionen in transformative Produktionsverfahren im notwendigen Umfang und mit hinreichender Robustheit zu ermöglichen. Daher werden zusätzlich zu den dargelegten Reformvorschlägen für den EU-ETS-1 ein Set an begleitenden Maßnahmen untersucht, um die nötigen Investitionsentscheidungen zu ermöglichen. Beide Aspekte – die Reform des EU-ETS-1 und die flankierenden Instrumente bedingen sich wechselseitig.

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projekt in Bearbeitung

Projektleitung

Projektmitarbeit

Auftraggeber

Stiftung Klimaneutralität

Projektpartner

Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.