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Die Verbraucherin und der Verbraucher als Akteurin und Akteur in der Lieferkettenregulierung: Eine Verbrauchersicht auf menschenrechtliche Risiken in der Lieferkette

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind erstmalig umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen für ihre Lieferketten gesetzlich geregelt worden. Ein noch ambitionierteres Sorgfaltspflichtengesetz ist auf europäischer Ebene in Arbeit. Dazu sind aber noch viele Fragen offen, zum Beispiel ob und mit welchen Instrumenten eine hinreichend effektive Kontrolle und Durchsetzung dieser Pflichten möglich ist. Parallel hierzu findet in der verbraucherpolitischen Diskussion eine Abkehr von einer Perspektive statt, die den Schutz eng verstandener Konsument*inneninteressen fokussiert. Stattdessen, das belegt die neue Verbraucheragenda der EU, wird zunehmend eine nachhaltigkeitspolitische Ermöglicherfunktion des Verbraucherschutzes hin zu nachhaltigen Produktions- und Konsumweisen vertreten. Das Vorhaben untersucht mögliche Synergien zwischen Verbraucherschutz und unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Es stellt einerseits die Frage nach den Voraussetzungen und den Hindernissen für einen menschenrechtsgemäßen und umweltgerechten Konsum. Andererseits untersucht es, inwieweit die Nutzung und Weiterentwicklung verbraucherschutzrechtlicher und -politischer Instrumente zu einer effektiven Um- und Durchsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten beitragen können.

 

Mehr Informationen zum Projekt

Projektstatus

Projektende: 2023

Projektleitung

Projektmitarbeit

Dr. Corinna Fischer

Auftraggeber

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Projektpartner

Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (infas)
Dr. Carola Glinski