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Anerkennbarkeit HKN Portugal

In diesem Vorhaben untersucht das Öko-Institut gemeinsam mit dem Projektpartner BBH, inwiefern Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien aus Portugal im deutschen Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt im Sinne von Artikel 15 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie anerkannt werden können und sollen. Grundlage hierfür ist eine eingehende Prüfung der nationalen Systeme für Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung in Portugal.

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Projektstatus

Projektende: 2021

Projektleitung

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)

Projektpartner

Becker Büttner Held PartGmbH

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