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Anerkennbarkeit HKN Griechenland und Slowakei

In diesem Vorhaben untersucht das Öko-Institut gemeinsam mit dem Projektpartner BBH, inwiefern Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien aus Griechenland und aus der Slowakei im deutschen Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt im Sinne von Artikel 15 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie anerkannt werden können und sollen. Grundlage hierfür ist eine eingehende Prüfung der nationalen Systeme für Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung in den jeweiligen Ländern.

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Projektstatus

Projektende: 2022

Projektleitung

Auftraggeber

Umweltbundesamt (UBA)

Projektpartner

Becker Büttner Held PartGmbB

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