Wissenschaftliches Gutachten zur Bewertung von Instrumenten der Energieeffizienzpolitik
Zum Erreichen ambitionierter Energieeinsparziele, wie sie sich Deutschland mit dem Energiekonzept der Bundesregierung im September 2010 gesetzt hat, ist eine weitere Erhöhung der Energieeffizienz in allen Sektoren des Energieverbrauchs erforderlich. Um bestehende Potenziale stärker auszuschöpfen, wird neben einer Erweiterung und Verbesserung der bestehenden politischen Instrumente zunehmend auch für Deutschland der Einsatz neuer Instrumente wie eines Energieeffizienz-Fonds oder eines Einsparquotensystems - auch Energieeffizienzverpflichtungssystem oder „Weiße Zertifikate“ genannt - diskutiert.
In einem wissenschaftlichen Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie haben das Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung ISI gemeinsam mit dem Öko-Institut e.V. und Ecofys Germany GmbH eine Kosten-Nutzen-Analyse der möglichen Einführung eines Energieeinsparquotensystems und eines Energieeffizienz-Fonds in Deutschland durchgeführt und zusätzlich untersucht, wie demgegenüber die Erweiterung und Verbesserung des bereits bestehenden Instrumentariums der Energieeffizienzpolitik zu bewerten ist.
Insbesondere über das Instrument eines Energieeinsparquotensystems wird aktuell auch im Rahmen der laufenden Verhandlungen über eine neue EU-Energieeffizienzrichtlinie intensiv diskutiert. Der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission sieht diesbezüglich vor, dass ein solches System verpflichtend in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden soll.
Im Rahmen einer Einsparquote werden die Energieversorgungsunternehmen oder die Netzbetreiber dazu verpflichtet, über Einsparprogramme innerhalb einer festgelegten Periode eine bestimmte Menge an Energieeinsparungen zu erbringen und diese nachzuweisen. Einige europäische Länder wie Frankreich, Großbritannien und Italien haben solche Systeme schon vor einigen Jahren eingeführt. Die Eignung einer Einsparquote wird im Gutachten für verschiedene Anwendungsbereiche unterschiedlich eingeschätzt.
Die Analyse kam dabei unter anderem zu folgenden Ergebnissen:
• Die Einsparquote stellt nicht unbedingt das bestgeeignete Instrument dar, wenn es um die energetische Modernisierung von Gebäuden geht. Die Eignung ist insbesondere dann eingeschränkt, wenn man die ambitionierten Modernisierungsstandards zugrunde legt, die notwendig wären, um das von der Bundesregierung gesetzte Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 zu erreichen. Letzteres erfordert sehr hohe Investitionen in anspruchsvolle Modernisierungsmaßnahmen (zum Beispiel die Isolierung der Außenwände eines Gebäudes auf ein sehr hohes Dämmniveau), die durch eine breit angelegte Einsparquote nach Einschätzung der Gutachter nicht ausreichend adressiert würden.
• In anderen Bereichen, insbesondere bei standardisierbaren Effizienzmaßnahmen wie dem Austausch von Haushaltsgeräten zu Gunsten effizienterer Geräte, dem Austausch des Heizkessels oder dem Einsatz energiesparender Querschnittstechnologien, etwa Motoren oder Pumpen, im gewerblichen Bereich sowie der Industrie, schätzen die Gutachter die Einsparquote hingegen als einen durchaus geeigneten Ansatz ein, der im Vergleich zu den alternativen staatlichen Förderprogrammen durchaus Vorteile aufweist.
• Wenn Einsparquotensysteme zumindest teilweise staatliche Förderprogramme ersetzten, werden dadurch die öffentlichen Haushalte entlastet. Die zur Durchführung von Einsparmaßnahmen verpflichteten Unternehmen legen die dabei anfallenden Kosten vielmehr auf ihre Kunden um. Eine Haushaltsfinanzierte Förderung, erfahrungsgemäß abhängig von den fiskalpolitischen Unwägbarkeiten, wird also durch eine haushaltsunabhängige Förderung abgelöst, allerdings unter Inkaufnahme höherer Energiepreise.
• Ferner ist allerdings zu berücksichtigen, dass auch der alternative Weg, die Weiterentwicklung und Verschärfung der bestehenden politischen Instrumente, für viele Bereiche sehr steinig ist. Um beispielsweise pro Jahr eine ausreichend hohe Zahl an Hausbesitzern anzuregen, die hinsichtlich der Klimaschutzziele notwendige, aber sehr kapitalintensive energetische Modernisierung ihres Gebäudes vorzunehmen, müsste das Ordnungsrecht erheblich verschärft und die finanziellen Förderprogramme entsprechend aufgestockt werden.
• Diesbezüglich hat die Analyse der Gesamtkosten im Rahmen des Gutachtens allerdings auch gezeigt, dass der Großteil der in Deutschland bestehenden wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale durch staatliche Förderprogramme im Prinzip zu einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis gehoben werden kann als dies mit dem Instrument der Einsparquote möglich wäre.
• Hinsichtlich der Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungen besteht bei der Einsparquote das Risiko einer höheren Konzentration von Anbietern und unter Umständen in der Konsequenz sogar zu einer Verdrängung heute etablierter Energiedienstleister. Die beste Möglichkeit, dies zu vermeiden, ist die Ausdehnung dieses Marktes sowie die Schaffung neuer Dienstleistungen, was genügend Platz sowohl für etablierte als auch für mögliche neue Anbieter schaffen würde. Für den in Deutschland vergleichsweise weit entwickelten Markt für Energiedienstleistungen bietet die Einsparquote daher allerdings keine nennenswerten Vorteile gegenüber den in der Studie betrachteten alternativen Instrumenten.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die in Deutschland vorhandenen wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale durch die – allerdings deutliche - Erweiterung und Verbesserung des bestehenden Instrumenten-Mix aus finanzieller Förderung, Ordnungsrecht sowie Information und Beratung grundsätzlich erschlossen werden können. Für einen ergänzenden Einsatz neuer Instrumente wie einer Energieeinsparquote oder eines Energieeffizienzfonds spricht vor allem die Haushaltsunabhängigkeit der Finanzierung, die diese Instrumente bei entsprechender Ausgestaltung gewährleisten würden. Dieser Vorteil ist jedoch sorgfältig gegen mögliche nachteilige Effekte wie steigende Energiepreise, mögliche Wettbewerbsverzerrungen und den Aufwand, der hinter der Einführung eines völlig neuen Mechanismus steht, abzuwägen.
Ansprechpartner am Öko-Institut
Veit Bürger
Stellvertretender Leiter des Institutsbereichs Energie & Klimaschutz (Freiburg/Darmstadt)
Öko-Institut e.V., Geschäftsstelle Freiburg
Telefon: +49 761 45295-225
E-Mail: v.buerger@oeko.de
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