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Flugrouten optimieren – Lärmschutz verbessern

Bei der Festlegung von Flugrouten sollten künftig Informationen transparenter dargestellt und die Öffentlichkeit frühzeitig einbezogen werden. Gleichzeitig sollten für einen verbesserten Lärmschutz die verschiedenen Akteure besser zusammenarbeiten.

Bei der Festlegung von Flugrouten sollten künftig Informationen transparenter dargestellt und die Öffentlichkeit frühzeitig einbezogen werden. Gleichzeitig sollten für einen verbesserten Lärmschutz die verschiedenen Akteure der Flugsicherung, Fluglärmkommission sowie aus den Landes- und Bundesbehörden besser zusammenarbeiten. So können Ideen für einen aktiven Schallschutz zur Verminderung von Fluglärm befördert und insgesamt die Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Flugroutenbestimmung erhöht werden. In einem aktuellen Gutachten stellt das Öko-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes umfassend dar, welche Anpassungen des gesetzlichen Regelwerks nötig sind, damit Maßnahmen für eine echte Lärmminderung an Flughäfen Wirklichkeit werden können.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit für eine bessere Beteiligung

Die zahlreichen Proteste beim Ausbau großer Flughäfen in Deutschland zeigen, dass sich Bürgerinnen und Bürger zunehmend gegen die intransparente Festlegung von Flugrouten über Wohngebieten und den damit verbundenen Fluglärm zur Wehr setzen. Damit ihre Argumente gehört werden und in den Entscheidungsprozess bei der Festsetzung von Flugrouten einfließen können, empfiehlt das Öko-Institut, dass die so genannten Träger öffentlicher Belange wie Kommunen, Verbände und Initiativen frühzeitig in Planungs- und Diskussionsprozesse einbezogen werden, um allgemeine Grundsätze, Grenzen und Kriterien zur Lärmverteilung in einer Region festzulegen.

„Dabei ist es besonders wichtig, dass die Öffentlichkeit allgemeinverständliche Informationen – insbesondere allgemein zugänglich über Internet – erhält, um sich ein Bild zu machen und qualifizierte Argumente vorbringen zu können“, fasst Regine Barth, Expertin für das Fachplanungsrecht und Leiterin des Bereichs Umweltrecht & Governance am Öko-Institut, zusammen. „Das ist heute vielfach nicht der Fall; die Informationen sind zu fachlich und damit für Nicht-Experten unverständlich. Sie müssen dringend aufbereitet, komplexe Sachverhalte erklärt werden und natürlich im Internet frei verfügbar sein.“

Dabei ist eine wissenschaftliche Begleitung wünschenswert, die Erfahrungen aus Lärmminderungsprojekten, wie sie beispielsweise das Öko-Institut seit mehr als zehn Jahren für den Frankfurter Flughafen umsetzt, einbringt.

Sicherheit, Lärmschutz, Kapazitäten – ausgewogene Behandlung nötig

Flugrouten werden im Spagat zwischen den Anforderungen an die Sicherheit im Flugbetrieb, die möglichst weitgehende Reduktion von Lärmbelastung sowie die möglichst weitgehende Auslastung des Flughafens festgelegt. Bei der Bewertung der Flugrouten tritt dabei heute der Lärmschutz häufig an die letzte Stelle. Dieses Verhältnis muss künftig ausgewogener berücksichtigt werden, so die Expertinnen des Öko-Instituts. So solle künftig schon gesetzlich klargestellt werden, dass Kapazitätsaspekte keinen automatischen Vorrang gegenüber aktuellen Lärmaspekten haben sollten.

In diesem Zusammenhang schlägt das Öko-Institut außerdem eine neue, verbesserte Rollenverteilung der Akteure vor, die bei der Festlegung von Flugrouten zusammenarbeiten. So solle der Bund weiterhin die Grundsätze zur Festlegung von Flugwegen, -höhen etc. festlegen. Aspekte zur Minderung von Fluglärm sollten künftig nicht mehr nur von der Fluglärmkommission und dem Umweltbundesamt sondern auch bereits in den Planungsverfahren der Deutschen Flugsicherung eine Rolle spielen. Die entsprechenden Planungskriterien für eine Minderung des Fluglärms sollten dafür im Vorfeld, anders als heute, bereits von den Landesaufsichtsbehörden unter Beteiligung der Öffentlichkeit festgelegt werden. Diese Anforderungen müssten nicht zuletzt im Planfeststellungsverfahren für den Flughafenausbau berücksichtigt werden.

Studie „Gutachten zur Prüfung von formell- und materiell-rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten bei der Festlegung von Flugrouten“ des Öko-Instituts

Infografik zur Reform des Verfahrens zur Flugroutenfestlegung des Öko-Instituts

Infografik für eine breitere Beteiligung bei der Festlegung von Flugrouten des Öko-Instituts

Ansprechpartnerinnen am Öko-Institut:

Regine Barth
Leiterin des Institutsbereichs Umweltrecht & Governance
Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt
Telefon: +49 6151 8191-130
E-Mail: r.barth@oeko.de

Silvia Schütte
Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institutsbereichs
Umweltrecht & Governance
Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt
Telefon: +49 6151 8191-134
E-Mail: s.schuette@oeko.de