Reform des EEG – Vorschlag des Öko-Instituts
Um die erneuerbaren Energien weiterhin erfolgreich zu fördern und zugleich heutige Fehlfunktionen zu beheben, muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) überarbeitet werden. Das Öko-Institut legt dazu auf der heutigen Anhörung der Agora Energiewende einen Vorschlag für eine Reform vor. Die Integration von Strompreissignalen in das Fördermodell als Ergänzung zur bisherigen Einheitsvergütung ist dabei das wichtigste Element zur künftigen Flankierung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.
Das EEG – ein Erfolgsmodell mit Optimierungsbedarf
Das Öko-Institut bewertet das Erneuerbare-Energien-Gesetz aus der Gesamtsicht positiv: So haben durch die EEG-Förderung die erneuerbaren Energien einen immensen Ausbau erfahren. Die Kosten für die Anlagen zur Erzeugung von Wind- und Sonnenstrom sind gleichzeitig signifikant gesunken. Eine große Anzahl von Investoren und Anlagenbetreibern sichern eine robuste Stromerzeugung. Der Vorrang bei der Einspeisung ins Netz, die Abnahmegarantie und die feste Vergütung haben die Risiken für Investitionen gesenkt und das Vertrauen in die Technologien gestärkt.
Dennoch weist das EEG Fehlfunktionen auf, die durch die Vorschläge des Öko-Instituts, behoben werden sollen. Die politische Festlegung der Vergütungssätze ist zu träge, um auf Veränderungen wie beispielsweise sinkende Kosten für einzelne Technologien zu reagieren. Bei der Biomasse gibt es einen Wildwuchs von unterschiedlichen Boni, der zu unnötig hohen Kosten führt. Darüber hinaus kommt der Ausbau erneuerbarer Energien in eine Phase, in dem der Betrieb und die Errichtung von regenerativen Stromerzeugungsanlagen stärker optimiert werden muss. Zukünftig wird das Flankierungsmodell für erneuerbare Energien stärker auf die Optimierung des Werts der Stromproduktion als auf die reine Maximierung der Stromerzeugung setzen müssen.
Mehr Markt wagen: Vorschläge für ein verbessertes EEG
Das Öko-Institut schlägt deshalb ein differenziertes Vergütungsmodell vor, das dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der Erneuerbaren-Anlagen besser Rechnung trägt: Bei Onshore-Wind und der Photovoltaik ist die Technologieentwicklung bereits sehr weit fortgeschritten; Offshore-Wind steht erst am Anfang.
Außerdem sollten sich längerfristig die Marktstrukturen für das konventionelle und das erneuerbare Segment angleichen. So wird der heute existierende Markt der konventionellen Energieerzeugung, in denen bisher nur für jede produzierte Kilowattstunde ein Erlös erzielt wird, zukünftig auch für die Finanzierung von Kraftwerkskapazitäten Erlöse abstellen müssen. Das Öko-Institut schlägt hierfür den Ansatz des Fokussierten Kapazitätsmarktes vor. Das Flankierungssystem für erneuerbare Energien wird sich längerfristig in eine ähnliche Richtung entwickeln müssen.
Für die EEG-Reform bedeutet dies konkret: Für die Onshore-Windstromerzeugung und die Photovoltaik wäre eine Kombination aus festen und variablen Vergütungszahlungen vorstellbar, wobei sich die variable Komponente am Einspeiseprofil und den entsprechenden Börsenpreisen orientieren könnte.Die feste Vergütungszahlung könnte eventuell auch direkt in eine Kapazitätszahlung überführt werden. Für Offshore-Windenergie-Projekte könnten als Innovationsanreiz zusätzliche Kapazitätszahlungen per Auktion vergeben werden. Biomassekraftwerke würden ihre Erlöse auf Basis der Großhandelspreise des Energy-only-Marktes erzielen und erhielten zusätzlich eine längerfristige feste Prämie (Kapazitätszahlung).
Zusätzlich unterbreitet das Öko-Institut weitere Vorschläge zur Optimierung des EEG:
- Unterschiedlich große Anlagen erhalten eine unterschiedliche Förderung. Diese Vielfalt soll und muss deutlich verringert werden.
- Um die breite Investorenstruktur vor allem bei den eher dezentralen, kleineren Projekten zu bewahren, könnte hier die Abnahmegarantie durch die Netzbetreiber bestehen bleiben. Die Betreiber von (sehr) großen Regenerativ-Projekte hingegen sollten ihren Strom selbst vermarkten.
- Die Umlage der Zusatzkosten des EEG sollte auf eine breitere Basis gestellt werden.
Auf diesem Wege könnte ein Schritt in Richtung eines neuen Strommarktmodells vollzogen werden, das anstelle von Garantievergütungen einerseits auf längerfristig berechenbaren Einkommensströmen für die erneuerbaren Energien abstellt und andererseits die für einen optimalen Betrieb und optimale Investitionen wichtigen Knappheitssignale des Strommarkts integriert.
Hintergrund: Klimaschutz gibt Ziele und Richtung vor
Um die Klimaschutzziele des deutschen Energiekonzepts (minus 40 Prozent Treibhausgasemissionen bis 2020 und minus 80-95 Prozent bis 2050 gegenüber 1990) und der Europäischen Union (minus 20-30 Prozent THG-Emissionen bis 2020 und minus 80-95 Prozent bis 2050) zu erreichen, wird der Ausbau der erneuerbaren Energien einen wesentlichen Beitrag leisten. Insbesondere die Windenergie und die Photovoltaik spielen dabei in Deutschland eine tragende Rolle. Schon heute ist zu beobachten, dass die Erneuerbaren ihre Nische im Strommarkt verlassen und mit einem Marktanteil von über 20 Prozent den Markt prägen.
Kurz- und mittelfristig werden konventionelle, fossile Kraftwerke Schwankungen in der regenerativen Stromerzeugung ausgleichen. Diese Flexibilität übernehmen langfristig und schrittweise Speicher; auch die dezentrale Stromerzeugung in der Nähe der Verbraucher steigt künftig an. Diese Vielfalt der Erzeugung von erneuerbaren Energien bzw. der flexiblen Optionen ihrer Speicherung müssen von einem überarbeiteten Erneuerbaren-Energien-Gesetz berücksichtigt werden.
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Dr. Felix Chr. Matthes
Forschungs-Koordinator Energie- und Klimapolitik
Institutdbereich Energie & Klimaschutz
Öko-Institut e.V., Büro Berlin
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