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Recycling-Produkte in der öffentlichen Beschaffung

Nachbericht zur Online-Fachkonferenz

Nachbericht zur Online-Fachkonferenz

Als Rezyklate bezeichnet man den Output aus Recycling-Prozessen. Seit Oktober 2020 ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) unter anderem eine so genannte Bevorzugungspflicht für Rezyklate festgeschrieben. Diese besagt, dass Bundesbehörden bei der Beschaffung Produkten den Vorrang geben sollen, die Rezyklate enthalten.

Mitarbeitende in der öffentlichen Beschaffung stehen seitdem vor Fragen:

  • Wie kann diese Bevorzugungspflicht in vergaberechtskonforme Formulierungen überführt und in Vergabeunterlagen für kunststoffhaltige Produkte aufgenommen werden?
  • Wie gehen andere Beschaffungsstellen bei der Beschaffung kunststoffhaltiger Büroartikel, Stühle, Abfalltonnen, Verkehrs-Leitelemente oder Rigolen(-tanks) vor?
  • Sind Rezyklate von gleichwertiger Stabilität und Farbgebung?

Auch Herstellerunternehmen und der Handel brauchen Informationen:

  • Welche Anforderungen werden ab sofort in öffentlichen Ausschreibungen gestellt?
  • Wie ist der Rezyklat-Anteil auszuweisen?
  • Welche Nachweise werden anerkannt?

Diese und weitere Fragen klärten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vom Öko-Institut und dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) mit den etwa 60 Teilnehmenden in der Online-Fachkonferenz „Rezyklathaltige Kunststoffprodukte im öffentlichen Einkauf: Ausschreibung, Wertung und Vertragsgestaltung“. Das IÖW stellte zentrale Ergebnisse aus dem gemeinsam für das Umweltbundesamt bearbeiteten Forschungsvorhaben „Prüfung konkreter Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten und rezyklathaltigen Kunststoffprodukten“ vor: Eine Handreichung zur Prüfung der Ausschreibungsmöglichkeit von rezyklathaltigen Kunststoffprodukten sowie flankierende Aktivitäten zur Forcierung der Nachfragesteigerung.

Hintergrund des Projekts

Im Refoplan-Forschungsvorhaben „Prüfung konkreter Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten und rezyklathaltigen Kunststoffprodukten“ (FKZ 3719 31 306 0) sollen verschiedene konkrete Maßnahmen geprüft werden, die geeignet erscheinen, um die Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten und rezyklathaltigen Kunststoffprodukten zu erhöhen. Im Vorhaben wurden dafür umsetzungsnahe und vergaberechtskonforme Vorschläge erarbeitet.

Ein Ziel des Vorhabens ist zu ermitteln, in welchen beschaffungsrelevanten Produkten Kunststoffrezyklate aus Endverbraucherabfällen sinnvoll in größerem Maße eingesetzt werden können. Dabei hat die Funktionsfähigkeit im Einsatzzweck oberste Priorität: zwingend muss eine gegenüber Referenzprodukten gleichwertige Gebrauchstauglichkeit und Stabilität gegeben sein.

Präsentation „Rezyklathaltige Kunststoffprodukte im öffentlichen Einkauf: Ausschreibung, Wertung und Vertragsgestaltung“