Öko-Institut analysiert die Auswirkungen der Abschaffung der Kernbrennstoffsteuer
In den aktuellen Diskussionen um die Laufzeitverkürzung der deutschen Kernkraftwerke wird unter anderem auch die Abschaffung der erst Anfang 2011 eingeführten Steuer auf Kernbrennstoffe diskutiert. Felix Matthes, Forschungskoordinator für Energie- und Klimapolitik am Öko-Institut, schlüsselt in einer Analyse das in der Diskussion stehende Steuervolumen sowie die Stichhaltigkeit der Argumente für die Abschaffung der Kernbrennstoffsteuer auf.
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Bei einer Standardauslastung der deutschen Kernkraftwerke (KKW) könnte die Steuer jährlich etwa 2,2 Milliarden Euro in den Staatshaushalt einbringen. Bleiben die sieben Kernkraftwerke, die jetzt im Rahmen des Moratoriums nicht am Netz sind, sowie das KKW Krümmel abgeschaltet, sänke das Steueraufkommen auf etwa 1,3 Milliarden Euro.
Matthes weist im Rahmen seiner Analyse auf folgende Punkte für die Diskussion hin:
- Die Kernbrennstoffsteuer ist im Rahmen des Sparpaketes, unabhängig von der Entscheidung der Laufzeitverlängerungen für deutsche KKW getroffen worden. Eine Rücknahme der derzeit bis 2016 befristeten Steuer würde den Beitrag der KKW-Betreiber zum Sparpaket auf Null reduzieren.
- Ursprüngliche Motivation für die Einführung der Kernbrennstoffsteuer war es, einen Teil der Zusatzgewinne abzuschöpfen, die den KKW-Betreibern aus dem EU-Emissionshandelssystem entstanden sind. Die Stromerzeuger legen die Kosten für CO2-Zertifikate seit 2005 voll auf die Strompreise um, unabhängig davon, dass sie diese in erheblichen Umfang kostenlos zugeteilt bekommen hatten. Dadurch konnten sie zwischen 2005 und 2012 zwischen 35,6 und 38 Milliarden Euro Mehreinnahmen verbuchen.
- Das Argument, dass die Energieerzeugungsunternehmen nur ohne Belastungen durch die Kernbrennstoffsteuer in den Ausbau der erneuerbaren Energien investieren können, ist wenig stichhaltig. Denn auch Unternehmen, die nicht von einer Rücknahme der Steuer profitieren - wie Stadtwerke - müssen in Projekte der Energiewende investieren. Eine Begünstigung einzelner Unternehmen würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
- Die Annahme, dass Energieversorger, die mit zusätzlichen Einnahmen ausgestattet würden, stärker in die Energiewende investieren, ist nicht belegbar. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den Mehreinnahmen aus dem Emissionshandel ist dies sogar eher zweifelhaft. In der Realität werden unternehmerische Entscheidungen strikt auf Projektbasis entschieden, Zusatzprofite aus anderen Tätigkeiten wie zum Beispiel dem Betrieb von Kernkraftwerken sind hier nicht entscheidend.
Ansprechpartner
Dr. Felix C. Matthes
Forschungs-Koordinator Energie- und Klimapolitik
Öko-Institut e.V., Büro Berlin
Tel. 030-405085-381
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