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Lärmobergrenze: weniger Fluglärm möglich

Die Einführung einer Lärmobergrenze für den Raum Frankfurt am Main ist grundsätzlich rechtlich möglich, zum Beispiel wenn sie die maximale Höhe eines wirkungsbezogenen Lärmindexes wie dem Frankfurter Fluglärmindex festschreibt.

Die Einführung einer Lärmobergrenze für den Raum Frankfurt am Main ist grundsätzlich rechtlich möglich, zum Beispiel wenn sie die maximale Höhe eines wirkungsbezogenen Lärmindexes wie dem Frankfurter Fluglärmindex festschreibt. Dies stellt das Öko-Institut in seinem aktuell veröffentlichten Gutachten im Auftrag des Fluglärmschutzvereins Rhein-Main e.V. fest.

Lärmschutzelemente unter Vorbedingungen möglich

Auch weitere Elemente des Lärmschutzes sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: beispielsweise rein akustisch definierte Lärmhöchstwerte oder die Festschreibung von höchstens 701.000 Flugbewegungen pro Jahr, die im Planfeststellungsverfahren als Planungs- und Abwägungsgrundlage definiert wurden. Diese dürften jedoch nicht den Grundlagen des Planfeststellungsbeschlusses widersprechen, dessen Rechtmäßigkeit auch vom Bundesverwaltungsgericht überprüft und anerkannt wurde.

Hierzu gehört beispielsweise die herausgehobene Verkehrsfunktion des Flughafens, also die Funktion als Drehkreuz und Logistikzentrum für den Passagier- und Frachtverkehr. Eine Lärmobergrenze müsste demnach so definiert werden, dass sie einerseits die Potenziale des aktiven Schallschutzes ausschöpft und den Fluglärm wirksam begrenzt. Auf der anderen Seite müssen aber auch die im Planfeststellungsverfahren angenommenen Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens gewahrt bleiben.

Hintergrund der Diskussion um eine Lärmobergrenze

Die Einführung einer Lärmobergrenze war schon im Jahr 2000 im Anti-Lärm-Pakt der Mediation vorgesehen. Sie wurde bislang jedoch noch nicht vollständig umgesetzt. 2007 hat der hessische Landtag die Einführung einer Lärmobergrenze befürwortet. Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens aus demselben Jahr enthält Auflagenvorbehalte, die eine spätere Einführung ermöglichen sollten. Schließlich hat die aktuelle schwarz-grüne Landesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung festgehalten, dass eine Lärmobergrenze eingeführt werden soll.

Studie „Einführung einer Lärmobergrenze in Frankfurt/Main: Gutachterliche Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten“ des Öko-Instituts

Informationen der Kommission zur Abwehr des Fluglärms (Flughafen Frankfurt am Main)

Infografik zur Reform des Verfahrens zur Flugroutenfestlegung des Öko-Instituts

Infografik für eine breitere Beteiligung bei der Festlegung von Flugrouten des Öko-Instituts

Ansprechpartnerin am Öko-Institut:

Regine Barth
Leiterin des Institutsbereichs
Umweltrecht & Governance
Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt
Telefon: +49 6151 8191-130
E-Mail: r.barth@oeko.de