Gutachten vor Bundesverfassungsgericht
Das Öko-Institut nimmt heute an der mündlichen Verhandlung der Verfassungsbeschwerde des BUND Nordrhein-Westfalen gegen den Braunkohletagebau Garzweiler II teil. Hintergrund ist ein energiewirtschaftliches Gutachten zur Bedeutung der Braunkohle. Die Beschwerdeführer erhoffen sich eine richtungsweisende Entscheidung des obersten Gerichts über eine Grundabtretung für die Erweiterung des Tagebaus der RWE Power AG.
In der energiewirtschaftlichen Bewertung des Öko-Instituts kommen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu dem Schluss, dass sich das Gemeinwohlinteresse einer umweltverträglichen Energieversorgung nicht mit den Interessen von RWE zur Fortführung von Garzweiler II deckt. Die Studie aus dem Jahr 2004 ist aktueller denn je: Zwischenzeitlich ist die Versorgung aus erneuerbaren Energiequellen auf fast ein Viertel des deutschen Strombedarfs angewachsen und Strom aus Braunkohle passt weder zu einer erneuerbaren Stromversorgung noch zu ambitionierten Klimaschutzzielen.
„Die Stromerzeugung aus Braunkohle steht im Widerspruch zu den Zielen der Energiewende“, sagt Dr. Dierk Bauknecht, Co-Autor der Studie, der am Dienstag als Gutachter vor dem Bundesverfassungsgericht spricht. „Deshalb ist es wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht sich der Frage angenommen hat, ob Enteignungen für den Braunkohletagebau aus Gemeinwohlsicht gerechtfertigt sind.“
Studie <link publikationen p-details energiewirtschaftliche-bewertung-braunkohletagebau-garzweiler-iii>„Energiewirtschaftliche Bewertung Braunkohletagebau Garzweiler I/II“ des Öko-Instituts
Ansprechpartner
Dr. Dierk Bauknecht
Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institutsbereich Energie & Klimaschutz
Öko-Institut e.V., Geschäftsstelle Freiburg
Tel. +49-761/45295-230
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Veit Bürger
Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institutsbereich Energie & Klimaschutz
Öko-Institut e.V., Geschäftsstelle Freiburg
Tel. +49-761/45295-259
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