Das Textilbündnis: ambitioniert und transparent?
Stellungnahme des Öko-Instituts zu den verbindlichen Zielsetzungen für Marken und Handel und der weiteren Ausgestaltung des Review-Prozesses im Bündnis für nachhaltige Textilien.
Hintergrund
Das Textilbündnis hat Ziele festgelegt, deren Erreichung für alle Mitgliedsunternehmen verbindlich ist.1 Die Mitglieder veröffentlichen ihre hieraus abgeleiteten individuellen Ziele in jährlichen Roadmaps und halten deren Erreichung in entsprechenden Fortschrittsberichten fest (Review-Prozess).2
Das Öko-Institut wurde von den zivilgesellschaftlichen Akteuren im Textilbündnis mit einer Studie beauftragt, um formale und inhaltliche Kriterien für eine ambitionierte Umsetzung der verbindlichen Ziele zu erarbeiten. Diese Studie ist damit nicht Teil des offiziellen Review-Prozesses.
Die vorliegende Stellungnahme richtet sich an die Mitglieder des Bündnisses, wie auch an die breitere Öffentlichkeit und fasst die wichtigsten Aussagen der Studie zusammen.3 Die Empfehlungen gehen dabei über die verbindlichen Ziele hinaus und betreffen auch das Textilbündnis insgesamt sowie die Frage rechtlich verbindlicher Regelungen.4
Grundsätzliches
Die Einigung auf verbindliche Ziele innerhalb des Bündnisses für nachhaltige Textilien werten wir als sehr positiv. Zudem sind viele der für Marken und Handel wesentlichen Aspekte, zumindest in Ansätzen, adressiert. Nichtsdestotrotz ist es aus unserer Sicht notwendig, die Ziele in den nächsten Jahren kontinuierlich weiterzuentwickeln und so sicherzustellen, dass das Bündnis in seinen Zielsetzungen ambitioniert bleibt und letztlich seine Mission erfüllt, die sozialen, ökonomischen und ökologischen Bedingungen in der textilen Lieferkette zu verbessern.
Darüber hinaus lassen die meisten Ziele Interpretationsspielraum hinsichtlich der konkreten Umsetzung, was einer Vergleichbarkeit der Roadmaps im Wege steht. So sollen Unternehmen etwa die sozialen und ökologischen Risiken in ihren Lieferketten kennen. Es fehlen jedoch verpflichtende Vorgaben zur Ausgestaltung einer solchen Risikoanalyse. Als Mindeststandards für die Risikoanalyse sollte etwa festgelegt werden, dass Unternehmen mit NGOs oder Gewerkschaften vor Ort sprechen und Betroffene einbeziehen.
Prozedurale Empfehlungen an das Bündnis
Mehr Transparenz im gesamten Prozess: Der Review-Prozess, in dem die Aktivitäten der Mitgliedsunternehmen dokumentiert und geprüft werden, ist für Außenstehende schwierig nachzuvollziehen. Zum einen ist undurchsichtig, wie die einzelnen Elemente und Dokumente des Review-Prozesses – darunter die Übersicht der Zeit- und Mengenziele, die Baseline, die Roadmap und der Fortschrittsbericht – zusammenhängen bzw. aufeinander aufbauen.5 Zum anderen ist der Öffentlichkeit nur ein Teil der Dokumente überhaupt zugänglich. Für die Glaubwürdigkeit und damit den Erfolg des Bündnisses ist aus unserer Sicht unerlässlich, dass die Verfahren transparent und die Dokumente öffentlich zugänglich sind.
Besonders wichtig ist mehr Transparenz bei der Überprüfung der Zielerreichung. Der Öffentlichkeit wird aktuell nicht kommuniziert, nach welchen Kriterien die Zielerreichung überprüft wird. Ebenfalls ist unklar, in welchem Format und Detailgrad die Überprüfungsergebnisse offengelegt werden.
Aus unserer Sicht ist darüber hinaus auch die Veröffentlichung der ausführlichen Angaben der Unternehmen inklusive der entsprechenden Nachweise6 für eine nachvollziehbare Bewertung notwendig. Diese Informationen stehen aktuell jedoch weder der Öffentlichkeit noch den zivilgesellschaftlichen Akteuren im Bündnis zur Verfügung. Eine Veröffentlichung sollte auch unter Berücksichtigung der verständlichen Wünsche nach Wahrung von Geschäftsgeheimnissen möglich sein. Bei den Angaben handelt es sich weitestgehend um solche, die auch in einem anspruchsvollen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht würden.
Würdigung und Sanktionierung von Unternehmen: Da es sich beim Bündnis für nachhaltige Textilien um ein freiwilliges Bündnis handelt, ist es wichtig, jene Unternehmen zu würdigen, die ihrer Verantwortung gerecht werden, bspw. durch eine gesonderte Aus- oder Kennzeichnung. Im Gegenzug sollten für Unternehmen, die diese Verantwortung erkennbar nicht übernehmen (wollen), Sanktionsmechanismen zur Verfügung stehen. Außenstehenden ist aktuell nicht ersichtlich, was mit Unternehmen im Bündnis geschieht, die sich zwar zu den Bündniszielen bekennen, aber keine erkennbaren Maßnahmen zu deren Erreichung umsetzen.
Inhaltliche Empfehlungen an das Bündnis
Maßnahmen in der tieferen Lieferkette: Für die nachhaltige Textilbeschaffung ist die gesamte Lieferkette inklusive Unterauftragnehmer von Bedeutung. Die Lieferkettenmaßnahmen vieler Marken- und Handelsunternehmen, fokussieren bzw. beschränken sich aktuell jedoch auf direkte Geschäftspartner. Anspruch des Bündnisses sollte daher sein, Ansätze insbesondere in der tieferen Lieferkette auszubauen und zu stärken.
Die Umsetzung der Bündnisziele über die direkten Geschäftspartner hinaus ist für die Unternehmen eine vergleichsweise komplexe Herausforderung. Neben branchenüblichen Maßnahmen wie unternehmensunabhängige Audits oder Zertifizierungen sollten auch andere geeignete Ansätze und Maßnahmen im Rahmen des Bündnisses entwickelt und gefördert werden, beispielsweise Beschwerdestellen, so dass Arbeiter*innen ihre Anliegen direkt beim deutschen Unternehmen vorbringen können.
Arbeitnehmer*innenvertretungen und Gewerkschaften: Legitime Arbeitnehmer*innenvertretungen spielen eine wichtige Rolle in der Verbesserung von Arbeitsbedingungen. Im Gegensatz zu punktuellen Maßnahmen, die oftmals top-down erfolgen, erfüllen diese eine kontinuierliche Aufgabe und vertreten idealerweise die tatsächlichen Interessen der Arbeiter*innen. Auch das Bündnis für nachhaltige Textilien erkennt deren Bedeutung an. Aus den Zielen geht dies aktuell aber nicht ausreichend hervor. Beispielsweise könnten die Bündnismitglieder das Vorhandensein einer legitimen Arbeitnehmer*innenvertretung als verbindliches Kriterium für die Auswahl von Lieferanten festlegen.
Gleichzeitig ist zu beachten, dass Arbeitnehmer*innenvertretungen und Gewerkschaften zum Teil stark politisiert oder unabhängige Gewerkschaften sogar verboten sind. Für den Umgang mit solchen Fällen und Ländern sollte das Bündnis Kriterien erarbeiten.
Angaben zur Einkaufspraxis: In den Lieferantenländern und bei den einzelnen Produzenten sind nur dann grundsätzliche Verbesserungen zu erwarten, wenn die Einkaufspraxis dem nicht entgegen wirkt. Deshalb sind aus unserer Sicht Angaben bspw. zu Lieferfristen, Abnahmegarantien und verbindlichen Auswahlkriterien von Lieferanten inkl. Zielvorgaben für Mitarbeiter*innen im Einkauf notwendig. Wir würden es begrüßen, wenn das Bündnis Mindestkriterien für die Einkaufspraxis formuliert.
Darstellung unmittelbarer Effekte: Für alle Maßnahmen stellt sich die Frage der Wirkung. Doch Wirkung zu messen und womöglich einzelnen Maßnahmen kausal zuzuordnen, ist äußerst komplex und in vielen Fällen nicht möglich. Nichtsdestotrotz ist neben der Zielsetzung und Zielerreichung wichtig zu erfahren, inwiefern eine Verbesserung der Situation eingetreten ist. Aus unserer Sicht sollten Unternehmen daher die unmittelbaren Effekte der Maßnahmen darstellen und wo möglich quantifizieren. Sinnvolle Angaben wären beispielsweise, welcher Anteil an Lieferanten ein Umweltmanagementsystem eingeführt hat oder inwiefern sich die Anzahl an Arbeitsunfällen bei Lieferanten reduzieren ließ.
Transparenz hinsichtlich der Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung: Aufwändige Maßnahmen in der Lieferkette sind in erster Linie notwendig, weil die Regierungen vor Ort keine oder unzureichende Vorgaben zu Sozial- und Umweltstandards machen oder die Einhaltung bestehender Vorgaben nicht ausreichend überprüfen bzw. durchsetzen. Unternehmen können hierauf positiv Einfluss nehmen, indem sie ihr Interesse an einer nachhaltigen Textilproduktion gegenüber der jeweiligen Regierung vertreten oder an Initiativen mitwirken, die auf eine Verbesserung der politischen Steuerung in den Lieferantenländern abzielen. Aus unserer Sicht sollten Unternehmen auch hierzu Auskunft geben.
Einführung einer verbindlichen Sorgfaltspflicht
Beim Bündnis für nachhaltige Textilien handelt es sich um ein freiwilliges Bündnis. Ein solches Engagement seitens der Unternehmen und der anderen involvierten Akteure begrüßen wir. Allerdings ist nur ein Teil der deutschen Textilunternehmen im Bündnis vertreten. Um der damit potentiell einhergehenden Wettbewerbsverzerrung zu begegnen, erachten wir eine Verpflichtung aller deutschen Textilunternehmen zur Einhaltung prozeduraler Mindeststandards für notwendig – bspw. in Form eines Gesetzes zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.7 Grundsätzlich wäre eine solche Regelung auch branchenübergreifend und auf EU-Ebene erstrebenswert.
1 Die Ziele im Überblick: https://www.textilbuendnis.com/wp-content/uploads/2017/12/Zeit-und-Mengenziele.pdf
2 Weitere Informationen zum Review-Prozess verfügbar unter: https://www.textilbuendnis.com/wp-content/uploads/2017/12/Ziele-im-%C3%9Cberblick.pdf
3 Die ausführliche Ausarbeitung der Kriterien für eine ambitionierte Umsetzung der verbindlichen Ziele finden Sie hier: https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Textilbuendnis_ambitionierte_Ziele_2018_Oeko-Institut.pdf
4 Im Rahmen der Studie wurde auf die verbindlichen Ziele für Marken und Handel fokussiert.
5 https://www.textilbuendnis.com/was-wir-tun/individuelle-verantwortung/
6 Im Textilbündnis werden diese Informationen als „Baseline“ bezeichnet. Zur Erstellung dieser Baseline nutzen die Unternehmen die Bündniseigene Software TexPert.
7 Frankreich verabschiedete 2017 eine Gesetz zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten: https://www.bundestag.de/blob/436894/e62339bed13e8d9fb2d46ec42f4a1347/wd-7-102-16-pdf-data.pdf