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Arbeit / Aktuell

Emissionshandel weiterentwickeln

Juristische Beratung der Bundesregierung für mehr Klimaschutz

Der europäische Emissionshandel hat das Ziel, klimaschädliche Treibhausgase zu senken. Er begrenzt die Menge an CO2, die Stromerzeuger und Industrieanlagen ausstoßen dürfen. Die EU hat das Handelssystem mehrfach reformiert; zuletzt hat auch der Luftverkehr Regeln zur Begrenzung der Emissionen erhalten. Nun steht eine erneute Überarbeitung für die Handelsperiode von 2021 bis 2030 an. Im Projekt „Verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen zur Weiterentwicklung der Emissionshandelsrichtlinie“ berät das Öko-Institut die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für die anstehende Novellierung. Dabei erstellen die Juristinnen und Juristen am Öko-Institut unter der Leitung von Friedhelm Keimeyer Rechtsgutachten für eine Verbesserung der deutschen und europäischen Rechtsgrundlagen für den Luft- und Seeverkehr ebenso wie für die stationären Anlagen.