Spenden
Arbeit / Rückblick

Macht ihr eine Ausnahme?

Analysen zur RoHS- und ELV-Richtlinie

Christiane Weihe

Den Einsatz von gefährlichen Stoffen wie Schwermetallen oder bromierten Flammschutzmitteln in Elektro- und Elektronikgeräten zu beschränken, ist das Ziel der EU-Richtlinie „Restriction of Hazardous Substances“ (RoHS). Da bei manchen Geräten und technischen Anwendungen auf diese verbotenen Stoffe technisch noch nicht verzichtet werden kann, sieht die Richtlinie zeitlich begrenzte Ausnahmen vor. Im Projekt „Study to assess renewal requests for 29 RoHS 2 Annex III exemptions“ prüft das Öko-Institut gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut IZM diese Ausnahmen. „Eine RoHS-Ausnahme ist nur unter bestimmten Bedingungen gerechtfertigt: Wenn der Ersatz des Stoffes wissenschaftlich oder technisch nicht möglich, die Alternative nicht zuverlässig ist oder der Ersatz zu negativen Folgen für Umwelt und Gesundheit führen würde“, sagt Yifaat Baron, Wissenschaftlerin am Öko-Institut, „alle Ausnahmen haben jedoch ein Ablaufdatum und müssen regelmäßig neu beantragt werden.“

Das Projektteam analysierte im Auftrag der Europäischen Kommission Anträge für die Verlängerung der Ausnahmen, so etwa für Quecksilber in Energiesparlampen. Dafür wurden Daten und Informationen bewertet, die von Antragstellern und Stakeholdern eingereicht wurden. „Zwei derzeit noch bestehende Ausnahmen für Lampen im unteren Leistungsaufnahmebereich sollten beendet werden, denn inzwischen sind zahlreiche Alternativen auf Grundlage der sehr langlebigen LED-Technologie verfügbar, die zudem energieeffizienter sind“, sagt Baron. Die drei weiteren Ausnahmen für Energiesparlampen für Einsatzbereiche mit höherer Leistungsaufnahme (über 50 W) sollten zunächst für drei Jahre gelten, so die Wissenschaftlerin.

Auch die End-of-life vehicles (ELV)-Richtlinie beinhaltet Stoffverbote etwa für bestimmte Schwermetalle, auch hier besteht die Möglichkeit, Ausnahmen zu beantragen. Eine Ausnahme besteht etwa für Blei in Fahrzeugbatterien (siehe zu diesem Thema ebenso „Die dunkle Seite des Recyclings“ auf Seite 12), sie wurde vom Öko-Institut ebenfalls für die Europäische Kommission analysiert. „Die Antragsteller argumentieren mit fehlenden Alternativen auf dem Massenmarkt“, sagt Yifaat Baron, „andere Experten betonen jedoch, dass Alternativen wie Lithium-Ionen-Batterien zumindest einen teilweisen Ausstieg ermöglichen.“ Auf Blei in Fahrzeugbatterien kann bislang dort nicht verzichtet werden, wo sie für den Anlasser von Verbrennungsmotoren benötigt werden, so die Wissenschaftlerin. „Das könnte sich aber durch alternative Systeme in wenigen Jahren ändern.“ Das Projektteam empfiehlt daher, den Einsatz von Blei in Fahrzeugbatterien in drei bis fünf Jahren erneut zu prüfen. „Wir regen außerdem an, künftig die Ausnahme zu unterteilen, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es Autotypen und Anwendungen gibt, bei denen bereits heute auf Blei-Säure-Batterien verzichtet werden kann“, erklärt Yifaat Baron.