Welche Fortschritte macht der Fluglärmschutz?
Christiane Weihe
Mit der Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes (FluLärmG) im Jahr 2007 sollte ein Ausgleich gefunden werden, um Menschen, die in der Umgebung von größeren Flugplätzen wohnen, durch baulichen Schallschutz besser vor Fluglärm zu schützen, ohne dabei die Belange der Luftfahrt aus den Augen zu verlieren. Das FluLärmG selbst sieht eine verpflichtende Evaluation durch die Bundesregierung vor. Dabei steht eine Überprüfung der Grenzwerte für die Festsetzung der so genannten Lärmschutzbereiche im Vordergrund, unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und des Standes der Luftfahrttechnik. Zur Vorbereitung erstellt das Öko-Institut nun gemeinsam mit dem Büro GeräuscheRechner und team ewen sowie mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums ein Gutachten für das Umweltbundesamt.
Die Experten haben die Aufgabe, das rechtliche Rahmenwerk zu analysieren, den Vollzugsstand des FluLärmG zu ermitteln und die Auswirkungen des Gesetzes hinsichtlich seiner Zielsetzung zu beurteilen. „Dafür befragen wir Akteure, die mit der Anwendung des Gesetzes befasst sind, so Behörden, Kommunen und Flughafenbetreiber, und weitere relevante Akteure wie etwa Umweltverbände, Gutachter und Fluggesellschaften“, sagt Silvia Schütte vom Öko-Institut. Darüber hinaus stellen die Projektpartner im Gutachten „Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm“, das bis Mitte 2017 vorliegen soll, eine Liste von Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Gesetzes vor. cw